- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Keine
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Die DGIP führt nur eine formelle Prüfung der Geschmacksmusteranmeldung durch, und nach der Prüfung wird sie veröffentlicht und tritt in eine 3-monatige Widerspruchsfrist ein. Nur im Falle eines Widerspruchs findet die Sachprüfung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Widerspruchs statt.
6 Monate
Amt für geistiges Eigentum, Ministerium für Recht und Menschenrechte, Republik Indonesien
Englisch: Directorate General of Intellectual Property (Indonesia), Abkürzung: DGIP
Website: www.dgip.go.id
Patentsuche für indonesische Erfindungen: Public Domain Patent Database Information System | PATENT (dgip.go.id)
Amt für geistiges Eigentum, Ministerium für Recht und Menschenrechte, Republik Indonesien
Englisch: Directorate General of Intellectual Property (Indonesia), Abkürzung: DGIP
Website: www.dgip.go.id
Indonesien Patentrecherche für Gebrauchsmuster: Public Domain Patent Database Information System | PATENT (dgip.go.id)
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Der Antragsteller hat die Jahresgebühr vom ersten Jahr bis zum Jahr der Zulassung in einer Summe innerhalb von 6 Monaten ab Zulassungsdatum (gerechnet ab Antragstellung) zu entrichten. Dann wird die Jahresgebühr Jahr für Jahr gezahlt, wobei die Frist jeweils einen Monat vor dem Bewerbungstermin eines jeden Jahres liegt.Wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann sie innerhalb einer Nachfrist von 12 Monaten bezahlt werden, und es wird eine Säumnisgebühr entrichtet .
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Der Antragsteller hat die Jahresgebühr vom ersten Jahr bis zum Jahr der Zulassung in einer Summe innerhalb von 6 Monaten ab Zulassungsdatum (gerechnet ab Antragstellung) zu entrichten. Dann wird die Jahresgebühr Jahr für Jahr gezahlt, und die Frist ist jeweils einen Monat vor dem Antragsdatum eines jeden Jahres.Wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann sie innerhalb einer Nachfrist von 12 Monaten gezahlt werden, und es sollte eine Säumnisgebühr erhoben werden gleichzeitig bezahlt.
Die DGIP führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder sollte innerhalb von 36 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag einen Antrag auf Sachprüfung stellen.