- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
3-5 Jahre
NEIN
NEIN
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Der Antragsteller hat die Jahresgebühr vom ersten Jahr bis zum Jahr der Zulassung in einer Summe innerhalb von 6 Monaten ab Zulassungsdatum (gerechnet ab Antragstellung) zu entrichten. Dann wird die Jahresgebühr Jahr für Jahr gezahlt, und die Frist ist jeweils einen Monat vor dem Antragsdatum eines jeden Jahres.Wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann sie innerhalb einer Nachfrist von 12 Monaten gezahlt werden, und es sollte eine Säumnisgebühr erhoben werden gleichzeitig bezahlt.
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Keine
Die DGIP führt nur eine formelle Prüfung der Geschmacksmusteranmeldung durch, und nach der Prüfung wird sie veröffentlicht und tritt in eine 3-monatige Widerspruchsfrist ein. Nur im Falle eines Widerspruchs findet die Sachprüfung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Widerspruchs statt.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Ja. Ein oder mehrere Designs können in derselben Kategorie enthalten sein.
Die DGIP führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder sollte innerhalb von 36 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag einen Antrag auf Sachprüfung stellen.