Die DGIP führt formelle und sachliche Prüfungen von Gebrauchsmusteranmeldungen durch.
Ja. Ein oder mehrere Designs können in derselben Kategorie enthalten sein.
Die DGIP führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder sollte innerhalb von 36 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag einen Antrag auf Sachprüfung stellen.
Die DGIP führt formelle und sachliche Prüfungen von Gebrauchsmusteranmeldungen durch.
2-4 Jahre
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
20 Jahre
10 Jahre
Amt für geistiges Eigentum, Ministerium für Recht und Menschenrechte, Republik Indonesien
Englisch: Directorate General of Intellectual Property (Indonesia), Abkürzung: DGIP
Website: www.dgip.go.id
Indonesien Patentrecherche für Gebrauchsmuster: Public Domain Patent Database Information System | PATENT (dgip.go.id)