Einreichungssprache: Deutsch |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
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Ja. Vor der Patenterteilung/-ablehnung kann die Patentart auf Antrag des Anmelders von Gebrauchsmuster in Erfindung umgewandelt werden. Kann nur einmal umgewandelt werden.
20 Jahre. Patentierte Arzneimittel und Pflanzenschutz-Neuzüchtungen können eine zusätzliche 5-jährige Verlängerungsfrist erhalten, und Kinderarzneimittel können eine zusätzliche halbe Jahres-Patentschutzfrist erhalten.
Einreichungssprache: Deutsch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die deutsche nationale Phase 19/28/34/41 geändert
- Vollmacht
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
ATPO führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.
Österreichisches Patentamt
Englisch: Österreichisches Patentamt, Abkürzung: ATPO
Website: Home | Das Österreichische Patentamt
Österreichische Gebrauchsmusterrecherche: Nationale Patentrecherche (patentamt.at)
Ja. Bevor das Patent erteilt/abgelehnt wird, kann die Patentart auf Antrag des Anmelders von Erfindung auf Gebrauchsmuster geändert werden. Kann nur einmal umgewandelt werden.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.
Der anfängliche Schutz beträgt 5 Jahre, der 4 Mal verlängert werden kann, um einen maximalen Schutz von 25 Jahren zu erreichen.
Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag kann gewährt werden, wenn die Erfindung aufgrund offensichtlichen Missbrauchs durch den Anmelder oder seine ehemaligen Rechteinhaber offenbart oder wenn die Erfindung bei einer amtlichen Stelle ausgestellt oder amtlich anerkannt wird Ausstellung.
Ja