Ob die österreichische Erfindungspatentanmeldung typkonvertierbar ist

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Ja. Bevor das Patent erteilt/abgelehnt wird, kann die Patentart auf Antrag des Anmelders von Erfindung auf Gebrauchsmuster geändert werden. Kann nur einmal umgewandelt werden.

专利申请流程

  • Ja

  • Ja. Vor der Patenterteilung/-ablehnung kann die Patentart auf Antrag des Anmelders von Gebrauchsmuster in Erfindung umgewandelt werden. Kann nur einmal umgewandelt werden.

  • Einreichungssprache: Deutsch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    2. Hinterlegungsbescheinigung für Mikroorganismen und ihre deutsche Übersetzung
    3. Certificate of Microbiological Survival und seine deutsche Übersetzung
    4. Vollmacht
    5. Prioritätsbeleg/DAS
    6. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    7. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    8. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die österreichische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
    4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    5. Hinterlegungsbescheinigung für Mikroorganismen und ihre deutsche Übersetzung
    6. Certificate of Microbiological Survival und seine deutsche Übersetzung
    7. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    8. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    • Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • EU-Route: 6 Monate ab frühestem Prioritätsdatum.
    • Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Einreichungssprache: Deutsch

    Notwendige Dokumente:

    1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
    2. Eine kurze Beschreibung

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

    1. Vollmacht
    2. Prioritätsbeleg
    3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  • Wenn innerhalb von 12 Monaten vor Einreichung der Geschmacksmusteranmeldung aufgrund der Offenlegung des Designers oder seines ehemaligen Rechteinhabers die Neuheitsschonfrist in Anspruch genommen werden kann.

  • 10 Jahre

  • Ja

  • Die ATPO führt eine formelle Prüfung nur für Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Obwohl ATPO Gebrauchsmusteranmeldungen durchsucht, wirken sich die Suchergebnisse nicht auf die Erteilungsergebnisse aus. Der Anmelder kann die Patentanmeldung nach Erhalt des Recherchenberichts ändern.

  • ATPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatenten durch. Der Recherchenbericht wird zusammen mit der Patentanmeldung innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag veröffentlicht, und die Sachprüfung beginnt automatisch, und der Anmelder muss keinen separaten Antrag auf Sachprüfung stellen. Sie kann zugelassen werden, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.