Besonderheiten des Patentanmeldeverfahrens für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich

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Die ATPO führt eine formelle Prüfung nur für Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Obwohl ATPO Gebrauchsmusteranmeldungen durchsucht, wirken sich die Suchergebnisse nicht auf die Erteilungsergebnisse aus. Der Anmelder kann die Patentanmeldung nach Erhalt des Recherchenberichts ändern.

专利申请流程

    • Autorisierungsgebühr: Keine
    • Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird alle 5 Jahre gezahlt, wobei die überfällige Jahresgebühr innerhalb einer Nachfrist von bis zu sechs Monaten nach Fälligkeit gezahlt werden kann, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 20 % fällig. Zahlen Sie innerhalb der ersten 3 Monate der Nachfrist ohne Verzugsgebühren.
  • Einreichungssprache: Deutsch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    2. Hinterlegungsbescheinigung für Mikroorganismen und ihre deutsche Übersetzung
    3. Certificate of Microbiological Survival und seine deutsche Übersetzung
    4. Vollmacht
    5. Prioritätsbeleg/DAS
    6. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    7. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    8. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die österreichische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
    4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    5. Hinterlegungsbescheinigung für Mikroorganismen und ihre deutsche Übersetzung
    6. Certificate of Microbiological Survival und seine deutsche Übersetzung
    7. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    8. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  • Ja. Bevor das Patent erteilt/abgelehnt wird, kann die Patentart auf Antrag des Anmelders von Erfindung auf Gebrauchsmuster geändert werden. Kann nur einmal umgewandelt werden.

  • ATPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatenten durch. Der Recherchenbericht wird zusammen mit der Patentanmeldung innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag veröffentlicht, und die Sachprüfung beginnt automatisch, und der Anmelder muss keinen separaten Antrag auf Sachprüfung stellen. Sie kann zugelassen werden, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

    • Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • EU-Route: 6 Monate ab frühestem Prioritätsdatum.
    • Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • ATPO führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.

  • 10 Jahre

  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

    PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

    Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.

  • Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag kann gewährt werden, wenn die Erfindung aufgrund offensichtlichen Missbrauchs durch den Anmelder oder seine ehemaligen Rechteinhaber offenbart oder wenn die Erfindung bei einer amtlichen Stelle ausgestellt oder amtlich anerkannt wird Ausstellung.

  • 2 Jahre