Die ATPO führt eine formelle Prüfung nur für Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Obwohl ATPO Gebrauchsmusteranmeldungen durchsucht, wirken sich die Suchergebnisse nicht auf die Erteilungsergebnisse aus. Der Anmelder kann die Patentanmeldung nach Erhalt des Recherchenberichts ändern.
NEIN
Einreichungssprache: Deutsch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die deutsche nationale Phase 19/28/34/41 geändert
- Vollmacht
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Nach der Genehmigung wird sie jährlich ab dem 4. Jahr ab dem Datum der Antragstellung gezahlt und sollte jedes Jahr innerhalb von 3 Monaten vor dem Datum der Antragstellung gezahlt werden. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, es wird jedoch ein Zuschlag von 20 % verlangt. Die erste Jahresgebühr (d. h. das 4. Jahr) kann innerhalb von 6 Monaten nach Zahlungsverzug ohne Zahlung der Säumnisgebühr gezahlt werden. Sie kann auch alle drei Jahre im 4. bis 6. Jahr und im 7. bis 10. Jahr gezahlt werden.
Wiedereinsetzung in den Vorrang wegen „Sorgfalt“ und „Unbeabsichtigt/Sorgfalt“ akzeptiert.
2 Jahre
11 Monate. Wenn ein beschleunigter Antrag gestellt wird, kann die Genehmigung in etwa 3-4 Monaten eingeholt werden.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Route: 6 Monate ab frühestem Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Österreichisches Patentamt
Englisch: Österreichisches Patentamt, Abkürzung: ATPO
Website: Home | Das Österreichische Patentamt
Österreichische Gebrauchsmusterrecherche: Nationale Patentrecherche (patentamt.at)
Ja
1 Monat