Ja.
- Innerhalb von 9 Jahren und 6 Monaten ab dem Datum der Anmeldung des Erfindungspatents oder innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Eingangs des Ablehnungsbescheids kann die Patentart des Erfindungspatents von Erfindung auf Gebrauchsmuster geändert werden. Gestaltung auf Anfrage
- Ein Antrag auf Änderung des Patenttyps von Erfindung zu Gebrauchsmuster/Geschmacksmuster kann innerhalb von drei Monaten nach dem Datum der ersten Entscheidung des JPO über die Zurückweisung des Antrags gestellt werden
Für die Umwandlung des Patenttyps ist eine Umwandlungsgebühr zu entrichten. Sobald die ursprüngliche Patentanmeldung umgewandelt wurde, gilt sie als zurückgenommen.
Japanisches Patentamt
Englisch: Japanisches Patentamt, Abkürzung: JPO
Website: Japanisches Patentamt (jpo.go.jp)
Japanische Erfindungspatentsuche: Japanische Plattform für Patentinformationen|J-PlatPat [JPP] (inpit.go.jp)
Ja
Ja.
- Innerhalb von 9 Jahren und 6 Monaten ab dem Datum der Anmeldung des Erfindungspatents oder innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Eingangs des Ablehnungsbescheids kann die Patentart des Erfindungspatents von Erfindung auf Gebrauchsmuster geändert werden. Gestaltung auf Anfrage
- Ein Antrag auf Änderung des Patenttyps von Erfindung zu Gebrauchsmuster/Geschmacksmuster kann innerhalb von drei Monaten nach dem Datum der ersten Entscheidung des JPO über die Zurückweisung des Antrags gestellt werden
Für die Umwandlung des Patenttyps ist eine Umwandlungsgebühr zu entrichten. Sobald die ursprüngliche Patentanmeldung umgewandelt wurde, gilt sie als zurückgenommen.
20 Jahre, und die Gültigkeitsdauer von Patenten für pharmazeutische Erfindungen und Pestizid-Erfindungen kann auf Antrag auf 25 Jahre verlängert werden.
Das JPO führt eine Formprüfung nur für Gebrauchsmusteranmeldungen durch.
3-6 Monate
Ja. In einer Designanmeldung können mehrere Designs enthalten sein.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller muss die Zulassungsgebühr innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Zulassungsbescheids zahlen, die die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr ist.
- Jahresgebühr: Ab dem 4. Jahr ab dem Datum der Autorisierung wird die Jahresgebühr Jahr für Jahr gezahlt, und die Zahlung kann innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Überfälligkeit aufgeschoben werden, gleichzeitig jedoch 200% der Jahresgebühr des laufenden Jahres ist als Säumniszuschlag zu entrichten. Die Höhe der Jahresgebühr richtet sich nach der Anzahl der Schadensfälle und kann für mehrere Jahre in einer Summe gezahlt werden.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr muss zusammen mit der Anmeldegebühr bei Einreichung der Patentanmeldung entrichtet werden, und die Jahresgebühr wird Jahr für Jahr ab dem vierten Jahr entrichtet, und der Zahlungszeitraum entspricht der Autorisierung 200 % der Jahresgebühr, die innerhalb des Monats bezahlt wird, ist eine Verspätungsgebühr.
Japanisches Patentamt
Englisch: Japanisches Patentamt, Abkürzung: JPO
Website: Japanisches Patentamt (jpo.go.jp)
Suche nach Patenten für japanische Gebrauchsmuster: Japanische Plattform für Patentinformationen|J-PlatPat [JPP] (inpit.go.jp)