20 Jahre, und die Gültigkeitsdauer von Patenten für pharmazeutische Erfindungen und Pestizid-Erfindungen kann auf Antrag auf 25 Jahre verlängert werden.
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Das JPO führt eine Formprüfung nur für Gebrauchsmusteranmeldungen durch.
Erfinder haben eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten nach Offenlegung (einschließlich Verkauf).
Ja
25 Jahre
Japanisches Patentamt
Englisch: Japanisches Patentamt, Abkürzung: JPO
Website: Japanisches Patentamt (jpo.go.jp)
Japanische Erfindungspatentsuche: Japanische Plattform für Patentinformationen|J-PlatPat [JPP] (inpit.go.jp)
Erfinder haben eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten nach Offenlegung (einschließlich Verkauf).
Japanisches Patentamt
Englisch: Japanisches Patentamt, Abkürzung: JPO
Website: Japanisches Patentamt (jpo.go.jp)
Suche nach Patenten für japanische Gebrauchsmuster: Japanische Plattform für Patentinformationen|J-PlatPat [JPP] (inpit.go.jp)
Einreichungssprache: Japanisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Prioritätsbeleg/DAS
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die japanische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts