Ist der Typ der japanischen Erfindungspatentanmeldung umwandelbar?

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Ja.

  • Innerhalb von 9 Jahren und 6 Monaten ab dem Datum der Anmeldung des Erfindungspatents oder innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Eingangs des Ablehnungsbescheids kann die Patentart des Erfindungspatents von Erfindung auf Gebrauchsmuster geändert werden. Gestaltung auf Anfrage
  • Ein Antrag auf Änderung des Patenttyps von Erfindung zu Gebrauchsmuster/Geschmacksmuster kann innerhalb von drei Monaten nach dem Datum der ersten Entscheidung des JPO über die Zurückweisung des Antrags gestellt werden

Für die Umwandlung des Patenttyps ist eine Umwandlungsgebühr zu entrichten. Sobald die ursprüngliche Patentanmeldung umgewandelt wurde, gilt sie als zurückgenommen.

专利申请流程

  • Ja. Innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum der Anmeldung oder innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Eingangs des Ablehnungsbescheids kann die Art des Patents auf Antrag des Anmelders von Geschmacksmuster auf Erfindung/Gebrauchsmuster geändert werden.

    Für die Umwandlung des Patenttyps ist eine Umwandlungsgebühr zu entrichten. Sobald die ursprüngliche Patentanmeldung umgewandelt wurde, gilt sie als zurückgenommen.

  • 10 Jahre

    • Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr und die Jahresgebühr für das erste Jahr innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
    • Jahresgebühr: Die Jahresgebühr ist Jahr für Jahr ab dem zweiten Jahr ab dem Datum der Genehmigung zu zahlen, und die Zahlung der Jahresgebühr kann innerhalb von 6 Monaten verschoben werden, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, es wird jedoch eine Gebühr von 200 % für verspätete Zahlung erhoben gleichzeitig bezahlt werden.
    • Zulassungsgebühr: Der Antragsteller muss die Zulassungsgebühr innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Zulassungsbescheids zahlen, die die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr ist.
    • Jahresgebühr: Ab dem 4. Jahr ab dem Datum der Autorisierung wird die Jahresgebühr Jahr für Jahr gezahlt, und die Zahlung kann innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Überfälligkeit aufgeschoben werden, gleichzeitig jedoch 200% der Jahresgebühr des laufenden Jahres ist als Säumniszuschlag zu entrichten. Die Höhe der Jahresgebühr richtet sich nach der Anzahl der Schadensfälle und kann für mehrere Jahre in einer Summe gezahlt werden.
  • Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.

  • Ja.

    • Innerhalb von 3 Jahren ab dem Anmeldetag kann die Patentart auf Antrag des Anmelders von Gebrauchsmuster auf Erfindung geändert werden
    • Gebrauchsmuster können jederzeit in Geschmacksmuster umgewandelt werden

    Für die Umwandlung des Patenttyps ist eine Umwandlungsgebühr zu entrichten. Sobald die ursprüngliche Patentanmeldung umgewandelt wurde, gilt sie als zurückgenommen.

    • Erfindungen im Rahmen der Pariser Verbandsübereinkunft: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • PCT-Streckenerfindungen: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Ja.

    • Innerhalb von 9 Jahren und 6 Monaten ab dem Datum der Anmeldung des Erfindungspatents oder innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Eingangs des Ablehnungsbescheids kann die Patentart des Erfindungspatents von Erfindung auf Gebrauchsmuster geändert werden. Gestaltung auf Anfrage
    • Ein Antrag auf Änderung des Patenttyps von Erfindung zu Gebrauchsmuster/Geschmacksmuster kann innerhalb von drei Monaten nach dem Datum der ersten Entscheidung des JPO über die Zurückweisung des Antrags gestellt werden

    Für die Umwandlung des Patenttyps ist eine Umwandlungsgebühr zu entrichten. Sobald die ursprüngliche Patentanmeldung umgewandelt wurde, gilt sie als zurückgenommen.

  • Das JPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder sollte innerhalb von 3 Jahren ab dem Anmeldetag einen Antrag auf Sachprüfung stellen. Das JPO trifft eine Zulassungsentscheidung, wenn es nach Prüfung feststellt, dass keine Versagungsgründe vorliegen.

  • Das JPO führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung der Geschmacksmusteranmeldung durch, und die sachliche Prüfung beginnt automatisch, und der Anmelder muss keinen separaten Antrag auf sachliche Prüfung stellen. JPO prüft hauptsächlich die Neuheit und Erfindungshöhe von Geschmacksmustern.

    • (*Geheimes Design: Anmelder können beantragen, dass ihr Design für 3 Jahre ab dem Anmeldetag geheim bleibt).