Einreichungssprache: Englisch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller zahlt die Zulassungsregistrierungsgebühr 3 Monate nach Erhalt des Zulassungsbescheids.
- Jahresgebühr: Keine.
Einreichungssprache: Englisch
Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Prioritätsbeleg
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Deklaration kleiner Entitäten
- Erfinder Aussage
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- IDS-Formular/IDS-Dokument/Vergleichsdokument
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller zahlt die Zulassungsregistrierungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung.
- Jahresgebühr: Drei Jahresgebühren sind im 3,5. Jahr, 7,5 Jahre und 11,5 Jahre ab dem Datum der Genehmigung zu zahlen, und die Zahlung kann innerhalb von 6 Monaten nach der Überfälligkeit aufgeschoben werden, jedoch 25% der Jahresgebühr der laufenden Jahr ist gleichzeitig mit einer Verzugsgebühr zu entrichten.
20 Jahre
NEIN
Die Wiedereinsetzung in das Prioritätsrecht wegen "unbeabsichtigt" wird akzeptiert und unterliegt der Zahlung der Gebühr für die Wiederherstellung des Prioritätsrechts.
Das USPTO führt formelle und sachliche Prüfungen von Patentanmeldungen durch. Die Sachprüfung beginnt automatisch, der Bewerber muss keinen gesonderten Sachprüfungsantrag stellen. Der Anmelder ist verpflichtet, durch das Information Disclosure Statement (IDS) Angaben zu Informationen zu machen, die sich auf die Patentierbarkeit der Erfindung auswirken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Stand der Technik, Veröffentlichungen, Verkaufsunterlagen usw. Diese Verpflichtung erstreckt sich bis zur Bekanntgabe der Patenterteilung oder der Zurücknahme der Patentanmeldung. Das Versäumnis, bedeutenden Stand der Technik offenzulegen, kann dazu führen, dass der Patentinhaber das zugrunde liegende Patent nicht durchsetzen kann.
- Es wird keine Amtsgebühr erhoben, wenn der IDS innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag oder vor Ausstellung des ersten Amtsbescheids eingereicht wird.
- Eine zusätzliche Amtsgebühr wird fällig, wenn die im IDS angeführten Informationen drei Monate vor Einreichung des IDS in einer ausländischen Patentanmeldung erschienen sind oder der Anmelder oder sein Vertreter die Erfindung vor drei Monaten fertiggestellt haben
15 Jahre
Wenn die Offenbarung vom Erfinder verursacht wurde oder die Informationsquelle des Offenlegenden der Erfinder ist oder wenn die Offenbarung nach der Offenbarung durch den oben genannten Gegenstand erneut erfolgt, genießt das Patent eine Neuheitsschonfrist innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag/ Prioritätsdatum.