20 Jahre
Die anfängliche Schutzdauer beträgt 4 Jahre, die um zwei aufeinanderfolgende drei Jahre verlängert werden kann, und die maximale Schutzdauer beträgt 10 Jahre.
Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten ist verfügbar, wenn:
- Der Anmelder oder der ursprüngliche Rechteinhaber hat dies offensichtlich missbraucht
- Ausgestellt durch den Anmelder oder den ursprünglichen Rechteinhaber auf einer offiziellen oder offiziell anerkannten Ausstellung
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist ist verfügbar, wenn:
- Der Antragsteller ermächtigt andere zur Nutzung
- offensichtlicher Missbrauch durch Dritte
NEIN
4-6 Monate
Das BPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Das BPO wird die formelle Prüfung innerhalb von 1 Monat nach dem Anmeldetag abschließen, und dann wird das BPO das Prioritätsdokument und die damit verbundenen Gebühren überprüfen und innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende eine vorläufige Sachprüfung und Einheitsprüfung der Patentanmeldung durchführen die vorläufige Prüfung Eine Patentanmeldung, die die Recherchengebühr und die Veröffentlichungsgebühr entrichtet hat, wird innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag veröffentlicht, und die Einspruchsfrist beträgt 3 Monate ab dem Veröffentlichungsdatum. Recherchenberichte, schriftliche Stellungnahmen zur Patentierbarkeit und Stellungnahmen Dritter werden dem Anmelder spätestens 6 Monate nach Ablauf der 3-monatigen Einspruchsfrist übermittelt.
Es ist 10 Jahre ab dem Datum der Antragstellung geschützt und kann dreimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden, mit einem maximalen Schutz von 25 Jahren.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Der Weg des Haager Abkommens: Das Haager Abkommen tritt in Bulgarien automatisch 6 Monate nach der Registrierung des Haager Abkommens in Kraft.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
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