4-6 Monate
Einreichungssprache: Bulgarisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Bescheinigung über die Zahlung der Anmeldegebühr
Ja. Für eine Erfindung mit demselben Gegenstand kann der Anmelder innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Entscheidung über die Patentanmeldung, jedoch nicht später als 10 Jahre nach dem Anmeldedatum, einen Antrag auf Umwandlung des Patenttyps stellen und den Patenttyp von Erfindung zu ändern Gebrauchsmuster .
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
Bulgarisches Patentamt
Englisch: Bulgarisches Patentamt, Abkürzung: BPO
Website: Патентното ведомство на Република България (bpo.bg)
Suche nach bulgarischen Erfindungspatenten: BPO Online - portal.bpo.bg
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Der Weg des Haager Abkommens: Das Haager Abkommen tritt in Bulgarien automatisch 6 Monate nach der Registrierung des Haager Abkommens in Kraft.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
1 Monat
- Autorisierungsgebühr: Sie wird zusammen mit der Autorisierungsankündigungsgebühr einen Monat nach Erhalt des Autorisierungsbescheids gezahlt und bei Überfälligkeit verdoppelt.
- Jahresgebühr: Der Zahlungszeitraum für die Verlängerungsgebühr ist das entsprechende Datum des Antragsdatums im Jahr und kann innerhalb des letzten Jahres des aktuellen Gültigkeitszeitraums bezahlt werden. Die Zahlung kann noch innerhalb von 6 Monaten ab dem Verzugsdatum erfolgen, vorbehaltlich einer Gebühr für verspätete Zahlung.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem ersten Jahr des Anmeldedatums zu zahlen und sollte spätestens vor dem letzten Tag des Monats des Anmeldedatums gezahlt werden, höchstens ein Patentjahr, und die Jahresgebühr kann innerhalb von a Nachfrist von 6 Monaten, wenn es überfällig ist, und gleichzeitig 200 % Verzugsgebühr bezahlt.
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist ist verfügbar, wenn:
- Der Antragsteller ermächtigt andere zur Nutzung
- offensichtlicher Missbrauch durch Dritte