Einreichungssprache: Rumänisch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
NEIN
OSIM führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. OSIM erstellt innerhalb von 6 Monaten einen Recherchenbericht mit schriftlicher Stellungnahme zur Patentierbarkeit, der gleichzeitig mit der Patentanmeldung veröffentlicht wird. Der Anmelder muss spätestens innerhalb von 30 Monaten ab dem Anmeldetag einen Antrag auf Sachprüfung stellen und kann innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag einen Antrag auf beschleunigte Sachprüfung stellen. Nach sachlicher Prüfung der Patentanmeldung trifft OSIM eine Entscheidung über Erteilung oder Ablehnung und benachrichtigt den Anmelder innerhalb eines Monats, und die Entscheidung wird nach Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist bekannt gegeben.
4-5 Monate
OSIM führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. OSIM erstellt innerhalb von 6 Monaten ab dem Einreichungsdatum einen Recherchenbericht und fügt relevante Dokumente zum Stand der Technik im Zusammenhang mit der Neuheit bei. Der Anmelder kann die Patentanmeldung innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Recherchenberichts ändern. Der Recherchenbericht kann zum Zeitpunkt der Erteilung oder nach Erteilung auf Antrag des Anmelders/Dritten veröffentlicht werden.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
20 Jahre
NEIN
Der anfängliche Schutz beträgt 10 Jahre und kann nach Ablauf 4 Mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden, und der maximale Schutz kann 25 Jahre betragen.
- Autorisierungsgebühr: Der Anmelder zahlt innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Bekanntgabe der Patentautorisierungsentscheidung.
- Jahresbeitrag: Alle 5 Jahre wird ein Jahresbeitrag gezahlt.