Ist eine rumänische Erfindungspatentanmeldung für DAS geeignet?

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NEIN

专利申请流程

  • Einreichungssprache: Rumänisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    2. Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre rumänische Übersetzung
    3. Bescheinigung über das mikrobiologische Überleben und ihre rumänische Übersetzung
    4. Vollmacht
    5. Prioritätsbeleg
    6. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    7. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    8. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

      *Rumänische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die rumänische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
    4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    5. Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre rumänische Übersetzung
    6. Bescheinigung über das mikrobiologische Überleben und ihre rumänische Übersetzung
    7. Vollmacht
    8. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    9. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

      *Rumänische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden

  • 2 Jahre

  • Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.

    • Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.
  • Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.

    • Autorisierungsgebühr: Der Antragsteller muss innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt der Bekanntgabe der Patentautorisierungsentscheidung zahlen und gleichzeitig die Jahresgebühr zum Zeitpunkt der Autorisierung entrichten.
    • Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird ab dem dritten Jahr nach Antragstellung jährlich gezahlt, wobei die überfällige Jahresgebühr innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden kann und gleichzeitig eine Säumnisgebühr in Höhe von 0,5 Euro zu entrichten ist .
  • Einreichungssprache: Rumänisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Vollmacht
    2. Prioritätsbeleg
    3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    5. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
    6. Vollmacht

      *Rumänische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die deutsche nationale Phase 19/28/34/41 geändert
    4. Vollmacht
    5. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    6. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    7. Vollmacht im Original

      *Rumänische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden

  • NEIN

  • NEIN