PRV führt nur eine formale Prüfung von Geschmacksmustern durch. Nachdem das Design offiziell beim PRV eingereicht wurde, ist keine Änderung oder Hinzufügung anderer Designs erlaubt. Ein Anmelder kann einen Aufschub der Veröffentlichung für bis zu 6 Monate ab dem Anmeldetag/Prioritätstag beantragen, und dieser Antrag muss gleichzeitig mit der Einreichung der neuen Anmeldung gestellt werden.
- Autorisierungsgebühr: Es gibt keine Autorisierungsgebühr.
- Jahresgebühr: Folgegebühr wird alle 5 Jahre gezahlt, überfällige Jahresgebühr kann spätestens innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit aufgeschoben werden, gleichzeitig ist eine Säumnisgebühr von 20 % zu entrichten.
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
2 Jahre
Einreichungssprache: Schwedisch/Englisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
Ja
- Route des Pariser Übereinkommens: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum und spätestens 14 Monate.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung.
Wird das Design vom Designer oder seinem Vertreter innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag offenbart, verliert das Design nicht seine Neuheit.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Geschmacksmuster: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
- Mehrere Geschmacksmuster können in eine schwedische Geschmacksmusteranmeldung aufgenommen werden, sofern sie in der Internationalen Geschmacksmusterklassifikation derselben Klasse angehören. Andernfalls müssen für jede Kategorie separate Bewerbungen eingereicht werden.