Einreichungssprache: Schwedisch/Englisch |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
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NEIN
NEIN
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
20 Jahre, und der Schutz von Pestizid- oder Pharmapatenten kann auf 25 Jahre verlängert werden.
- Mehrere Geschmacksmuster können in eine schwedische Geschmacksmusteranmeldung aufgenommen werden, sofern sie in der Internationalen Geschmacksmusterklassifikation derselben Klasse angehören. Andernfalls müssen für jede Kategorie separate Bewerbungen eingereicht werden.
Einreichungssprache: Schwedisch/Englisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Certificate of Deposit of Microorganisms und seine schwedische/englische Übersetzung
- Certificate of Microbiological Survival und seine schwedische/englische Übersetzung
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die schwedische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Certificate of Deposit of Microorganisms und seine schwedische/englische Übersetzung
- Certificate of Microbiological Survival und seine schwedische/englische Übersetzung
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Vollmacht
Ja
- Autorisierungsgebühr: Es gibt keine Autorisierungsgebühr.
- Jahresgebühr: Folgegebühr wird alle 5 Jahre gezahlt, überfällige Jahresgebühr kann spätestens innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit aufgeschoben werden, gleichzeitig ist eine Säumnisgebühr von 20 % zu entrichten.
Wird das Design vom Designer oder seinem Vertreter innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag offenbart, verliert das Design nicht seine Neuheit.
16-18 Monate