Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
Wird das Design vom Designer oder seinem Vertreter innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag offenbart, verliert das Design nicht seine Neuheit.
PRV führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Die formale Prüfung dauert ca. 4 Monate, die fachliche Prüfung muss vom Bewerber zu Beginn nicht vorgelegt werden und wird automatisch durchgeführt. Nach Abschluss der eigentlichen Prüfung erhält der Bewerber den endgültigen Zulassungsbescheid.
- Autorisierungsgebühr: Es gibt keine Autorisierungsgebühr.
- Jahresgebühr: Folgegebühr wird alle 5 Jahre gezahlt, überfällige Jahresgebühr kann spätestens innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit aufgeschoben werden, gleichzeitig ist eine Säumnisgebühr von 20 % zu entrichten.
20 Jahre, und der Schutz von Pestizid- oder Pharmapatenten kann auf 25 Jahre verlängert werden.
PRV führt nur eine formale Prüfung von Geschmacksmustern durch. Nachdem das Design offiziell beim PRV eingereicht wurde, ist keine Änderung oder Hinzufügung anderer Designs erlaubt. Ein Anmelder kann einen Aufschub der Veröffentlichung für bis zu 6 Monate ab dem Anmeldetag/Prioritätstag beantragen, und dieser Antrag muss gleichzeitig mit der Einreichung der neuen Anmeldung gestellt werden.
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
2 Jahre
NEIN
- Route des Pariser Übereinkommens: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum und spätestens 14 Monate.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Geschmacksmuster: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.