Einreichungssprache: Spanisch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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Ein Antrag auf Sachprüfung einer kolumbianischen PCT-Anmeldung muss innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung der Anmeldung gestellt werden. Anmeldungen können über den Patent Prosecution Highway beschleunigt werden.
NEIN
Ja
Kolumbien erhebt keine Gebühren für Bewilligungsbeamte. Die erste Jahresgebühr nach der Patenterteilung muss vor dem letzten Tag des Monats entrichtet werden, der dem internationalen Anmeldetag entspricht. Stundungen sind innerhalb der 6-monatigen Nachfrist möglich, vorbehaltlich Verzugsgebühren
10 Jahre
NEIN
Industrie- und Handelskammer von Kolumbien
Englisch: Superintendence of Industry and Commerce Ministerium für Industrie, Handel und Tourismus
Website: http://www.sic.gov.co/
Kolumbien erhebt keine Gebühren für Bewilligungsbeamte. Die erste Jahresgebühr nach der Patenterteilung muss vor dem letzten Tag des Monats entrichtet werden, der dem internationalen Anmeldetag entspricht. Stundungen sind innerhalb der 6-monatigen Nachfrist möglich, vorbehaltlich Verzugsgebühren
NEIN
Ein Antrag auf Sachprüfung einer kolumbianischen PCT-Anmeldung muss innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung der Anmeldung gestellt werden. Anmeldungen können über den Patent Prosecution Highway beschleunigt werden.