NEIN
NEIN
10 Jahre
Kolumbien erhebt keine Gebühren für Bewilligungsbeamte. Die erste Jahresgebühr nach der Patenterteilung muss vor dem letzten Tag des Monats entrichtet werden, der dem internationalen Anmeldetag entspricht. Stundungen sind innerhalb der 6-monatigen Nachfrist möglich, vorbehaltlich Verzugsgebühren
NEIN
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
Die Anmeldung verliert nicht an Neuheit, wenn sie innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag durch den Anmelder, Erfinder, Vertreter oder einen Dritten oder eine staatliche Stelle, die Informationen von den oben genannten Personen erhalten hat, offenbart wird.
Industrie- und Handelskammer von Kolumbien
Englisch: Superintendence of Industry and Commerce Ministerium für Industrie, Handel und Tourismus
Website: http://www.sic.gov.co/
NEIN
Kolumbien erhebt keine Gebühren für Bewilligungsbeamte. Die erste Jahresgebühr nach der Patenterteilung muss vor dem letzten Tag des Monats entrichtet werden, der dem internationalen Anmeldetag entspricht. Stundungen sind innerhalb der 6-monatigen Nachfrist möglich, vorbehaltlich Verzugsgebühren
20 Jahre