China Patent 2024 PTA Neue Praxis

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1. Einführung in die Praxis der Patentlaufzeitanpassung nach dem Patentgesetz

Die vierte Änderung des chinesischen Patentgesetzes wurde am 17. Oktober 2020 verabschiedet. Das überarbeitete Patentgesetz (nachfolgend „Patentgesetz 2021“ genannt) tritt am 1. Juni 2021 in Kraft. Gemäß Artikel 42 Absatz 2 des Patentgesetzes 2021: „Wenn ein Erfindungspatent vier Jahre nach dem Datum der Patentanmeldung und drei Jahre nach dem Datum der Einreichung eines Antrags auf Sachprüfung erteilt wird, gewährt die Patentverwaltungsabteilung des Staatsrats auf Antrag des Patentinhabers eine Patentlaufzeitanpassung (PTA), um unangemessene Verzögerungen im Erteilungsverfahren des Erfindungspatents auszugleichen; Verzögerungen, die vom Patentanmelder verursacht werden, sind jedoch ausgeschlossen.“ Es ist anzumerken, dass das Patentgesetz 2021 nur die Antragsschwelle für die PTA festlegt (4 Jahre nach dem Datum der Patentanmeldung und 3 Jahre nach dem Datum des Antrags auf Sachprüfung), nicht jedoch die Berechnungsmethode der PTA und die Höhe der offiziellen PTA-Gebühren.

Nach der Umsetzung des Patentgesetzes 2021 veröffentlichte das chinesische Staatliche Amt für geistiges Eigentum am 25. Mai 2021 die Bekanntmachung Nr. 423 mit dem Titel „Vorläufige Maßnahmen zur Handhabung von Prüfungsgeschäften im Zusammenhang mit dem Patentgesetz 2021“ (nachfolgend als „vorläufige Maßnahmen“ bezeichnet). In Bezug auf die PTA-Praxis legt Artikel 5 der oben genannten „Einstweiligen Maßnahmen“ fest: „Für Erfindungspatente, deren Patentgenehmigungen ab dem 1. Juni 2021 veröffentlicht werden, kann der Patentinhaber gemäß den Bestimmungen von Artikel 42 Absatz 42 des Patentgesetzes 2021 innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Bekanntgabe der Patentgenehmigung einen PTA-Antrag in Papierform einreichen und die entsprechenden Gebühren gemäß der von der Nationalen Verwaltung für geistiges Eigentum herausgegebenen Zahlungsaufforderung entrichten.“ Die Nationale Verwaltung für geistiges Eigentum wird den oben genannten PTA-Antrag prüfen, nachdem die „Durchführungsbestimmungen zum Patentgesetz 2021“ in Kraft getreten sind. „Gemäß den oben genannten „einstweiligen Maßnahmen“ gelten ab dem 1. Juni 2021 für Fälle, die die im „Patentgesetz“ 2021 festgelegte Frist für PTA-Anträge einhalten (4 Jahre ab dem Datum der Patentanmeldung und 3 Jahre ab dem Datum des Antrags auf Sachprüfung), einige Patentinhaber, die PTA-Anträge eingereicht, aber die formelle Antragsgebühr noch nicht bezahlt haben.

Die Nationale Verwaltung für geistiges Eigentum hat am 21. Dezember 2023 die Änderung der Durchführungsverordnung zum Patentgesetz 2021 bekannt gegeben. Die überarbeiteten „Vorschriften zur Durchführung des Patentgesetzes“ und die überarbeiteten „Richtlinien zur Patentprüfung“ enthalten konkrete Bestimmungen zur Prüfungspraxis und zu den Bearbeitungsstandards für PTA-Antragsfälle, insbesondere zur Berechnung der Entschädigungsfrist für eine angemessene und unangemessene Verlängerung der PTA sowie zu den konkreten Berechnungsmethoden.

II. Weitere Bekanntmachungen der Nationalen Verwaltung für geistiges Eigentum „Bekanntmachung zur Anpassung der Patentgebührenstandards sowie der Richtlinien zur Ermäßigung und Befreiung“ (Nr. 594) und „Bekanntmachung zur Zahlung von Patentlaufzeitanpassungsgebühren und damit verbundenen Angelegenheiten“

Am 6. August 2024 veröffentlichte die Nationale Verwaltung für geistiges Eigentum die „Bekanntmachung zur Anpassung der Patentgebührenstandards und Befreiungsrichtlinien“ (Nr. 594), in der die offiziellen Gebührenstandards für PTA-Anträge und die jährlichen Gebührenzahlungsstandards für die PTA-Genehmigung zur Verlängerung der Patentlaufzeit weiter präzisiert werden. Die Einzelheiten der obigen Ankündigung lauten wie folgt:

„Wenn ein Patentinhaber einen PTA-Antrag einreicht, muss er eine offizielle Gebühr von 200 Yuan pro Fall entrichten. Wenn nach Überprüfung festgestellt wird, dass der Patentinhaber die PTA-Entschädigungsbedingungen erfüllt, muss er während des PTA-Zeitraums die Jahresgebühr entrichten, 8.000 Yuan pro Fall und Jahr. Wenn der Entschädigungszeitraum weniger als ein Jahr beträgt, ist keine Jahresgebühr erforderlich.“

Nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung Nr. 594 erließ die Nationale Verwaltung für geistiges Eigentum am 7. August 2024 die „Mitteilung zur Zahlung von Gebühren für die Anpassung der Patentlaufzeit und zu damit verbundenen Angelegenheiten“, die Folgendes vorsieht:

Patentinhaber, die vor dem 26. Juli 2024 einen PTA-Antrag einreichen, müssen die PTA-Antragsgebühr bis zum 26. Oktober 2024 bezahlen. Wenn die PTA-Anmeldegebühr nicht fristgerecht oder nicht vollständig bezahlt wird, erfolgt keine Rückerstattung durch den PTA. Wenn die National Intellectual Property Administration eine PTA-Genehmigungsentscheidung trifft, muss der Patentinhaber die Jahresgebühr für den PTA-Entschädigungszeitraum gemäß den Anforderungen der PTA-Genehmigungsentscheidung vor Ablauf der 20-jährigen Patentlaufzeit vollständig in einer Summe bezahlen. Die in den Vorschriften zur Patentgebührenermäßigung und -befreiung festgelegten Praktiken bei verspäteten Zahlungen, Verfahren zur Wiederherstellung von Rentenzahlungen und Bestimmungen zur Zahlungskürzung gelten nicht für während des PTA-Ausgleichszeitraums fällige Rentenzahlungen. Wird der für den Entschädigungszeitraum erforderliche Jahresbeitrag nicht fristgerecht oder nicht vollständig bezahlt, erfolgt keine Entschädigung. ”

  1. Für PTA-Anträge, die von Patentinhabern am oder vor dem 26. Juli 2024 eingereicht werden, wird die Nationale Verwaltung für geistiges Eigentum nacheinander „Zahlungsbenachrichtigungen“ herausgeben, in denen angegeben wird, dass die Frist für die Zahlung der offiziellen PTA-Antraggebühr der 26. Oktober 2024 ist. Wird die erforderliche offizielle PTA-Anmeldegebühr nicht fristgerecht oder nicht vollständig bezahlt, führt dies zur Ablehnung der PTA-Anmeldung. Diese Zahlungsfrist ist nicht verlängerbar und nicht Gegenstand eines Wiedereinsetzungsverfahrens.
  2. Bei PTA-Anträgen, die von Patentinhabern nach dem 26. Juli 2024 eingereicht werden, muss der Patentinhaber die Zahlung der offiziellen PTA-Antragsgebühr innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung der Patentgenehmigung abschließen. Wird die erforderliche PTA-Anmeldegebühr nicht fristgerecht oder nicht vollständig bezahlt, führt dies zur Ablehnung der PTA-Anmeldung. Diese Zahlungsfrist ist nicht verlängerbar und nicht Gegenstand eines Wiedereinsetzungsverfahrens.
  3. Die Rente für den PTA-Ausgleichszeitraum ist vor Ablauf der 20-jährigen Patentlaufzeit vollständig in einer Summe zu entrichten. Wenn ein Patentinhaber die erforderlichen Jahresgebühren nicht vor Ablauf der Patentlaufzeit zahlt, kann er die entsprechende PTA-Gewährung nicht erhalten, selbst wenn die PTA-Gewährung zuvor festgelegt wurde.
  4. Die Nationale Verwaltung für geistiges Eigentum beginnt erst mit der PTA-bezogenen Prüfung, wenn die vom Patentinhaber fristgerecht bezahlte PTA-Antragsgebühr eingegangen ist.
  5. Ab dem 6. August 2024 (dem Datum der Veröffentlichung der Ankündigung Nr. 594 „Anpassung der Patentgebührenstandards und Befreiungsrichtlinien“) können Patentinhaber die PTA-Anmeldegebühr freiwillig zahlen, ohne auf die formelle Benachrichtigung der National Intellectual Property Administration über die Zahlung der PTA-Anmeldegebühr warten zu müssen. Eine solche Vorauszahlung der offiziellen PTA-Antragsgebühr kann die Einleitung der Prüfung des PTA-Antrags beschleunigen.
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