Einführung in Japans beschleunigtes Prüfungsverfahren

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Einführung in Japans beschleunigtes Prüfungsverfahren

In Japan gibt es zwei Möglichkeiten, das Prüfungsverfahren einer Patentanmeldung zu beschleunigen: Eine besteht darin, einen normalen Antrag auf beschleunigte Prüfung einzureichen, die andere darin, einen PPH-Antrag zu stellen.

Beide beschleunigten Prüfungsverfahren ermöglichen die Erlassung des ersten Bescheids innerhalb von drei bis vier Monaten. Und:

  • Keine amtlichen Gebühren erforderlich
  • Der Antragsteller muss innerhalb von drei Monaten zum Prüfungsurteil Stellung nehmen.
  • Die Frist für die Abgabe nachfolgender Überprüfungsgutachten beträgt in der Regel 3-4 Monate

Anforderungen des Japan Patent Prosecution Highway (PPH):

  • Für die entsprechende Patentanmeldung im Vertragsstaat liegt ein positiver Recherchenbericht, ein positives Prüfungsergebnis oder eine Mitteilung über die Absicht der Erteilung vor.
  • Die Ansprüche der japanischen Patentanmeldung müssen so geändert werden, dass sie im Wesentlichen mit den Ansprüchen identisch sind, für die ein positiver Recherchenbericht, ein Prüfungsergebnis oder eine Erteilung vorliegt.
  • Senden Sie einen Recherchenbericht mit positiven Ergebnissen, Prüfungsergebnissen oder einer Mitteilung über die Erteilungsabsicht und deren japanische/englische Übersetzung
  • Reichen Sie die erteilten Ansprüche der entsprechenden Anmeldung und deren japanische oder englische Übersetzung ein.
  • Reichen Sie Kopien aller im Gutachten zitierten Referenzen ein.

Es ist jedoch zu beachten, dass PPH die Genehmigungsrate in Japan nicht signifikant erhöht. Auch ohne Inanspruchnahme des PPH erhöht sich die Erteilungsquote um 6,1 %, wenn die Erfindung im Ausland erteilt wurde und die japanischen Ansprüche vor der Prüfung entsprechend geändert werden.

In Japan ist die normale beschleunigte Prüfung möglicherweise der Einreichung eines PPH-Antrags vorzuziehen, selbst wenn die Erfindung im Ausland bereits zugelassen wurde. Weil:

  • Mehr Freiheit bei der Änderung von Ansprüchen
  • Verfahrensansprüche können hinzugefügt werden
  • Der Anspruch auf das Herstellungsverfahren des Produkts sollte in einen Verfahrensanspruch oder einen Strukturproduktanspruch geändert werden.
  • Abhängige Ansprüche können hinzugefügt werden, und das JPO akzeptiert mehrere abhängige Ansprüche ohne Zahlung zusätzlicher Amtsgebühren
  • Kann die besonderen Klarheitsanforderungen Japans erfüllen.

Für die normale beschleunigte Prüfung sind weniger Unterlagen erforderlich:

  • Die Antragsteller sind nicht verpflichtet, den gesamten bekannten Stand der Technik offenzulegen und können nur 1-2 Stand der Technik vorlegen.
  • Möglicherweise genügt eine kurze Erläuterung der Unterschiede zum Stand der Technik.
  • Die unabhängigen Ansprüche werden wiedergegeben und es wird darauf hingewiesen, dass diese kombinierten Merkmale in keinem Dokument beschrieben sind.
  • Die Servicegebühr für die normale beschleunigte Prüfung ist deutlich niedriger als die für PPH
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