Marokkos Vorschriften für Patentanmeldungen für kleine Unternehmen
Marokkanisches Kleinunternehmen, anwendbar auf natürliche Personen, Universitäten, Bildungseinrichtungen und KMU (gemäß den Kriterien der KMU-Satzung), einschließlich in- und ausländischer Antragsteller.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Marokko werden auf Grundlage der Mitarbeiterzahl, des Jahresumsatzes oder des Finanzvermögens des Unternehmens klassifiziert. Die Definition von KMU durch die marokkanische Regierung und relevante Institutionen wird hauptsächlich vom marokkanischen Nationalen Statistikamt (Haut-Commissariat au Plan, HCP) und der marokkanischen Agentur für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen (ANPME) bereitgestellt.
- Kleinstunternehmen: mit weniger als 10 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von weniger als 3 Millionen AED und einem Gesamtvermögen von höchstens 1 Million AED
- Kleines Unternehmen: 10–50 Mitarbeiter, Jahresumsatz 3–10 Millionen AED, Gesamtvermögen 1–5 Millionen AED
- Mittelständische Unternehmen: 50-200 Mitarbeiter, Jahresumsatz zwischen AED 10 Mio. und AED 50 Mio., Bilanzsumme zwischen AED 5 Mio. und AED 20 Mio.
Besondere Entlastungsbeträge für Kleinunternehmen:
- Anmeldegebühr: AED 2.100,00, nach Ermäßigung: AED 840,00
- Recherchengebühr und Prüfungsgebühr: AED 6.000,00, ermäßigt: AED 2.400,00
- Umbuchungsgebühr, Übertragung von Rechten: 1.200,00 AED, nach Ermäßigung: 480,00 AED
- Europäisches Patent erteilt in Marokko, Europäisches Patent erteilt in Arabisch/Französisch, AED 1200,00, ermäßigt: AED 480,00
- Jahresgebühr für das erste bis neunte Jahr: AED 600,00-2100,00, AED 240,00-840,00 nach Ermäßigung
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