Verfahren zur Anmeldung eines EU-Gemeinschaftsgeschmacksmusters

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Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Geschmacksmusteranmeldung beim EUIPO einzureichen. Sie können sie direkt beim EUIPO einreichen oder das EUIPO über das Den Haager Geschmacksmusteramt benennen. Direktanmeldungen können direkt beim EUIPO, dem Zentralamt für gewerblichen Rechtsschutz eines EU-Mitgliedstaats oder dem BOIP eines Benelux-Landes eingereicht werden.

Ein Antrag auf Eintragung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters beim EUIPO kann elektronisch, per Post oder persönlich eingereicht werden. Ab dem 3. November 2020 ist die Einreichung von Designanmeldungen per Fax nicht mehr möglich.

Das EUIPO führt nur eine formale Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch. Die Mindestanforderungen für Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen lauten wie folgt:

  • Einen Antrag auf Eintragung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters beim EUIPO einreichen
  • Name, Adresse und Staatsangehörigkeit des Antragstellers
  • Repräsentatives Diagramm
  • Locarno-Klassifikation und Produktbeschreibung
  • Anweisungen in der Antragssprache und in einer zweiten Sprache
  • Unterschrift des Antragstellers oder seines Vertreters
  • Zahlen Sie offizielle Gebühren, einschließlich der Gebühr für die Zulassungsankündigung, der Gebühr für verspätete Veröffentlichung usw.
  • Werden mehrere Designs eingereicht, müssen diese alle zur selben Locarno-Klasse gehören. Es gibt jedoch Ausnahmen für Dekorationsartikel in Klasse 32. Dekorative Dekorationsartikel der Klasse 32 können zusammen mit einem Design einer anderen Locarno-Klasse eingereicht werden.
  • Ab dem 11. Juli 2020 kann das EUIPO DAS für den Austausch digitaler Prioritätsrechte nutzen
  • Der Anmelder kann eine Verschiebung der Veröffentlichung um bis zu 30 Monate ab dem Anmeldetag beantragen. Der Zeitpunkt für die Einreichung eines Antrags auf verzögerte Veröffentlichung darf nicht später als 27 Monate nach dem Anmeldetag liegen.

Durchschnittliche Dauer der Genehmigung eines Geschmacksmusters durch das EUIPO:

  • Normalerweise kann das gesamte Antragsverfahren für ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster innerhalb von 3 bis 10 Werktagen abgeschlossen werden, sofern der Antrag alle Voraussetzungen erfüllt.
  • Wird ein Antrag auf beschleunigte Prüfung gestellt, kann das gesamte Anmeldeverfahren für Gemeinschaftsgeschmacksmuster innerhalb von 2 Werktagen abgeschlossen werden.

Schutzdauer:

  • Die Gültigkeitsdauer eines EUIPO-Designs beträgt fünf Jahre und kann viermal um jeweils fünf Jahre verlängert werden, wobei die maximale Schutzdauer 25 Jahre beträgt.

Es gibt zwei Hauptgründe für das EUIPO, ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster abzulehnen :

  • Ob es der Definition von Design entspricht
  • Verstößt es gegen die öffentliche Ordnung oder allgemein anerkannte moralische Grundsätze?

Der Antragsteller hat zwei Monate Zeit, um auf die Stellungnahme des Prüfers zu reagieren und kann gegebenenfalls den Designantrag ändern. Können die Mängel innerhalb dieser Frist nicht behoben werden, weist das EUIPO den Antrag zurück. Betreffen diese Gründe nur einige der Designs einer Sammeldesignanmeldung, bezieht sich die Ablehnung nur auf diese Designs.

Einspruchsverfahren:

  • Der Antragsteller kann gegen die Entscheidung des EUIPO Berufung bei der Beschwerdekammer einlegen, und gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer kann er Berufung beim Gericht der Europäischen Union einlegen.

Einspruchsverfahren:

  • Gegen ein erteiltes Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann kein Widerspruch erhoben werden. Im Gegensatz dazu kann ein Antrag auf Nichtigerklärung jederzeit während der Laufzeit eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters gestellt werden, selbst im Falle eines erloschenen oder aufgegebenen Geschmacksmusters.

Widerrufs-/Verzichts-/Nichtigkeits-/Ungültigkeitsverfahren:

  • Ein Antragsteller kann die Rücknahme einer beim EUIPO angemeldeten Geschmacksmusteranmeldung oder einiger in mehreren Geschmacksmusteranmeldungen enthaltener Geschmacksmuster beantragen.
  • Der Inhaber eines Geschmacksmusters kann auf ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster verzichten, indem er beim EUIPO eine schriftliche Erklärung einreicht.
  • Zahlt der Antragsteller die Verlängerungsgebühr nicht, erlischt die Eintragung und wird aus dem Register gelöscht.
  • Das EUIPO kann ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster auf Antrag für nichtig erklären.
  • Das Gemeinschaftsgeschmacksmustergericht kann ein Geschmacksmuster auch auf Widerklage hin im Verletzungsverfahren für nichtig erklären.
  • Ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann auf Antrag vom Gemeinschaftsgeschmacksmustergericht für nichtig erklärt werden.
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