Antragsteller, die beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum (BOIP) Markenregistrierungs- und Designanmeldungen einreichen, können KMU-Gutscheine beantragen. Mit nur einem Gutschein können sie mehrere Zuschüsse in Höhe von bis zu 1.000 Euro beantragen.
Antragsteller müssen innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Gutscheins beim BOIP eine Gebührenermäßigung von bis zu 75 % für Markenregistrierungen und Designanträge erhalten, einschließlich:
75 % Ermäßigung der Marken- oder Designgebühren des EUIPO
75 % Ermäßigung bei den Gebühren für Marken- oder Designanträge in den EU-Mitgliedsstaaten
50 % Ermäßigung der Gebühren für die Registrierung einer Marke oder eines Designs bei der WIPO
Für andere Beratungshonorare im Bereich geistiges Eigentum, wie z. B. IP Scan, neue Pflanzensorten usw., gelten Honorarzuschüsse.
Die Antragstellung für die Verbrauchergutscheine 2024 wird im November abgeschlossen sein, und die Verbrauchergutscheine 2025 werden in Kürze auf den Markt kommen. Antragsteller kleiner und mittlerer Unternehmen aus Europa sind herzlich eingeladen, aufmerksam zu sein.
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