Vorrangige Prüfung von Patentanmeldungen in Argentinien

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Während des Patentanmeldeverfahrens in Argentinien kann der Antragsteller eine Prioritätsprüfung beantragen, nämlich das Priority Patent Examination (PEP)-Verfahren. Sobald dem Antrag des Antragstellers auf vorrangige Prüfung stattgegeben wurde, kann die Prüfung der Patentanmeldung, die für eine vorrangige Prüfung in Frage kommt, innerhalb von 60 Tagen beginnen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Bei der Erstanmeldung ist eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, dass die Erfindung nicht bereits bei einem anderen Patentamt angemeldet wurde.
  • Veröffentlicht im Patentblatt
  • Die öffentliche Kommentierungsfrist für Dritte ist abgelaufen und die Gebühr für die inhaltliche Prüfung wurde bezahlt
  • Keine entsprechende Sachprüfung
  • Für denselben Antrag wird kein weiteres beschleunigtes Verfahren beantragt
  • Abgeschlossenen Suchbericht übermitteln
  • Handelt es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen, müssen Sie die Klein- oder Mittelunternehmensbescheinigung einreichen.
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