Das RVO führt keine Sachprüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss gleichzeitig mit der Anmeldung oder innerhalb von 13 Monaten nach dem Antragsdatum einen Neuheitsrecherchenantrag stellen und erhält innerhalb von 9 Monaten nach dem Datum des Recherchenantrags einen Recherchenbericht mit schriftlichen Stellungnahmen zur Neuheit An diesem Punkt hat der Anmelder 2 Monate Zeit, um Änderungen vorzunehmen oder einen Teilfall einzureichen. Die Rechercheergebnisse haben keinen Einfluss auf die Erteilung des Patents.
Niederländisches Handelsministerium
Englisch: Niederländisches Patentamt, Abkürzung: RVO
Website: www.rvo.nl/octrooien
Niederländische Erfindungspatentrecherche: Zoeken in octrooien (rvo.nl)
NEIN
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Nach Erteilung des Patents ist die Jahresgebühr ab dem vierten Jahr nach dem Anmeldetag jährlich zu entrichten.Die Jahresgebühr kann aufgeschoben und spätestens 6 Monate nach Ablaufdatum entrichtet werden, jedoch a 50 % Verzugszinsen sind gleichzeitig zu entrichten.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Alle 5 Jahre ist eine Verlängerungsgebühr zu entrichten. Die Zahlung der Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von spätestens 6 Monaten nach Fälligkeit aufgeschoben werden, jedoch wird gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 50 % erhoben.
1-2 Jahre
Einreichungssprache: Niederländisch
Pfad der Pariser Konvention Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Certificate of Deposit of Microorganisms und seine niederländische Übersetzung
- Certificate of Microbiological Survival und seine niederländische Übersetzung
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
20 Jahre, und der Schutz von Pestizid- oder Pharmapatenten kann auf 25 Jahre verlängert werden.
Einreichungssprache: Niederländisch/Französisch/Englisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Eine Benelux-Geschmacksmusteranmeldung kann mehrere Geschmacksmuster enthalten, jedoch nicht mehr als 50 Geschmacksmuster.