Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Nur Formprüfung. Die Gebrauchsmusteranmeldung wird auf Einhaltung der Formerfordernisse, Einheitlichkeit und Eintragungsfähigkeit geprüft. Wenn keine besonderen Anforderungen bestehen, wird keine Neuheitsprüfung durchgeführt. Der Anmelder kann innerhalb von 2 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag einen Antrag auf Aufschiebung der Erteilung stellen, wobei die Erteilung um längstens 15 Monate aufgeschoben werden kann.
2-2,5 Jahre
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
NEIN
Die Neuheit der Erfindung geht nicht verloren, wenn die Informationen über die Erfindung innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag oder dem Prioritätstag offenbart werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Offenlegung aufgrund offensichtlichen Missbrauchs durch den Antragsteller oder seine Vorgängereigentümer
- Die Erfindung wird auf einer offiziellen oder offiziell anerkannten internationalen Ausstellung offenbart
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr für das erste bis vierte Jahr ist in der Antragsgebühr enthalten, nach der Zulassung wird die Jahresgebühr ab dem fünften Jahr und einmal alle drei Jahre gezahlt. Sie ist am letzten Tag des Monats der Antragstellung zu entrichten.Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, es wird jedoch eine Verzugsgebühr von 50,00 Euro erhoben.
Formale Prüfung und Sachprüfung sind erforderlich. Die Sachprüfung beginnt automatisch, ohne dass es eines besonderen Antrages bedarf.
Die anfängliche Schutzdauer beträgt 4 Jahre ab dem Anmeldetag und kann zweimal verlängert werden, 4 Jahre bzw. 2 Jahre, bis zu 10 Jahre.
NEIN