Einreichungssprache: Englisch/Finnisch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
| Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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Die Neuheit der Erfindung geht nicht verloren, wenn die Informationen über die Erfindung innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag oder dem Prioritätstag offenbart werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Offenlegung aufgrund offensichtlichen Missbrauchs durch den Antragsteller oder seine Vorgängereigentümer
- Die Erfindung wird auf einer offiziellen oder offiziell anerkannten internationalen Ausstellung offenbart
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsankündigungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Bescheides zu entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr kann einmal alle 5 Jahre gezahlt werden, und die Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, und gleichzeitig sollte eine Verzugsgebühr von 20 % gezahlt werden.
20 Jahre
Finnisches Patentregister
Englisch: Finnisches Patent- und Registrierungsamt, Abkürzung: PRH
Website: PRH - Finnisches Patent- und Registrierungsamt
Patentrecherche für finnische Erfindungen: Kitinet - Patentti- ja rekisterihallitus (prh.fi)
Die Neuheit der Erfindung geht nicht verloren, wenn die Informationen über die Erfindung innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag oder dem Prioritätstag offenbart werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Offenlegung aufgrund offensichtlichen Missbrauchs durch den Antragsteller oder seine Vorgängereigentümer
- Die Erfindung wird auf einer offiziellen oder offiziell anerkannten internationalen Ausstellung offenbart
PRH führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatenten durch. In Finnland beginnt die Sachprüfung von Patentanmeldungen automatisch, ohne dass ein besonderer Antrag gestellt werden muss. Im Allgemeinen dauert es 8 Monate, bis PRH die erste Benachrichtigung über eine Amtshandlung ausstellt, und der Antragsteller muss innerhalb von 2-4 Monaten auf die Amtshandlung antworten. Eine Patentberechtigung kann erlangt werden, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
3 Monate
NEIN