Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus unbeabsichtigten Gründen angenommen.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Das INPI führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.
Ja
Das INPI führt nur eine formelle Prüfung der Erfindungspatentanmeldung durch, muss aber dennoch die Recherchengebühr innerhalb eines Monats nach dem Anmeldetag zahlen und eine Recherche durch das EPA durchführen, und das Recherchenergebnis hat keinen Einfluss auf das Autorisierungsergebnis.
25 Jahre
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Einreichungssprache: Französisch
Pfad der Pariser Konvention Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Hinterlegungsbescheinigung für Mikroorganismen und ihre französische Übersetzung
- Certificate of Microbiological Survival und seine französische Übersetzung
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
- Gewerbeschein für Firmenregistrierung oder Satzung
- Relevante Informationen zu Referenzen anderer nationaler Anmeldungen mit der gleichen Priorität sollten auf Anfrage des INPI bereitgestellt werden)
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Das INPI führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch und keine Recherche- und Sachprüfung.Im Falle eines Rechtsstreits muss jedoch ein Recherchenbericht eingereicht werden.