15 Jahre, der anfängliche Schutz beträgt 5 Jahre und kann nach Ablauf 2 Mal verlängert werden, mit einem Maximum von 15 Jahren.
Argentinisches Institut für gewerbliches Eigentum
Englisch: Instituto Nacional de Propiedad Industrial, Abkürzung: INPI
Website: Instituto Nacional de la Propiedad Industrial | Argentina.gob.ar
Suche nach argentinischen Erfindungspatenten: Buscar patentes de invención o modelos de utilidad | Argentina.gob.ar
Ja
Ja, während der formellen Prüfungsfrist innerhalb von 90 Tagen ab Anmeldetag kann die Erfindungsart auf Antrag des Anmelders gegen Entrichtung der entsprechenden Gebühr in ein Gebrauchsmuster umgewandelt werden.
Ja
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird jährlich im ersten Jahr ab dem Antragsdatum entrichtet, die Jahresgebühr vor der Zulassung sollte nach der Zulassung entrichtet werden, die nachfolgende Jahresgebühr kann alle drei Jahre entrichtet werden.
Ja, ein Gebrauchsmuster kann während der formellen Prüfungsfrist innerhalb von 90 Tagen ab dem Anmeldetag in eine Erfindung umgewandelt werden.
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr Verlängerungsgebühr muss innerhalb von 6 Monaten vor dem Antragsdatum bezahlt werden. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, es wird jedoch eine Säumnisgebühr erhoben.
Das INPI führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Es gibt drei Möglichkeiten, eine Bewerbung beim INPI einzureichen: Online-Bewerbung, postalische und persönliche Einreichung einer schriftlichen Bewerbung beim INPI. Unabhängig davon, wie die Anmeldung eingereicht wird, ist das Anmeldedatum des Patents der Zeitpunkt, zu dem der Patentanmelder den vollständigen Patentantragstext an das INPI sendet. Die Patentanmeldung wird innerhalb von 18 Monaten ab dem Prioritätsdatum veröffentlicht, und es kann eine Gebühr gezahlt werden, um einen Antrag auf vorzeitige Veröffentlichung zu stellen; ab dem Datum der Veröffentlichung kann jeder innerhalb der 60-tägigen Einspruchsfrist Stellungnahmen einreichen, wenn kein Einspruch vorliegt, spätestens ab Bewerbungsdatum Eintritt in die Sachprüfungsphase innerhalb von 18 Monaten. Die durchschnittliche Anzahl der Prüfungsgutachten für jede Patentanmeldung beträgt 3. Patente werden erteilt, wenn die Erfordernisse der Neuheit, Praktikabilität und Erfindungsgabe erfüllt sind.
Ja. Gehören mehrere Geschmacksmuster derselben Klasse der Locarno-Klassifikation an, dürfen maximal 20 Geschmacksmuster aufgenommen werden.
Einreichungssprache: Spanisch
Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Deklaration kleiner Entitäten
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts