- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Verlängerungsgebühr wird alle 5 Jahre (innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer) gezahlt. Die Jahresgebühr kann bis zu 6 Monate nach Fälligkeit gestundet werden, wobei eine Verspätungsgebühr von 50,00 EUR anfällt.
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem dritten Jahr nach dem Antragsdatum zu zahlen, und die Zahlungsfrist für die Jahresgebühr ist das Ende des Monats, der dem Antragsdatum entspricht. Ist der Jahresbeitrag überfällig, kann er innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, wobei gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 20,00 Euro zu entrichten ist.
NEIN
6-18 Monate
Der anfängliche Schutz beträgt 5 Jahre, der 4-mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden kann, und der maximale Schutz kann 25 Jahre betragen.
Luxemburgisches Amt für geistiges Eigentum
Englisch: Luxembourg Intellectual Property Office, Abkürzung: OPI
Website: Ministerium für Wirtschaft // Die Luxemburger Regierung (gouvernement.lu)
Suche nach luxemburgischen Gebrauchsmustern: BPP eRegister (public.ws_lu)
NEIN
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
OPI führt nur eine formelle Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag einen Recherchenantrag stellen oder innerhalb von 18 Monaten ab dem Prioritätsdatum einen von einer offiziellen Recherchenagentur ausgestellten Recherchenbericht einreichen, und die Beurteilung der Neuheit im Recherchenbericht berührt das luxemburgische Patent nicht gewährt.
OPI führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.
Ja. Eine Benelux-Geschmacksmusteranmeldung kann mehrere Geschmacksmuster enthalten, jedoch nicht mehr als 50 Geschmacksmuster.