- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem dritten Jahr nach dem Antragsdatum zu zahlen, und die Zahlungsfrist für die Jahresgebühr ist das Ende des Monats, der dem Antragsdatum entspricht. Ist der Jahresbeitrag überfällig, kann er innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, wobei gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 20,00 Euro zu entrichten ist.
Luxemburgisches Amt für geistiges Eigentum
Englisch: Luxembourg Intellectual Property Office, Abkürzung: OPI
Website: Ministerium für Wirtschaft // Die Luxemburger Regierung (gouvernement.lu)
Luxemburger Erfindungspatentrecherche: BPP eRegister (public.ws_lu)
6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Ja. Eine Benelux-Geschmacksmusteranmeldung kann mehrere Geschmacksmuster enthalten, jedoch nicht mehr als 50 Geschmacksmuster.
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem dritten Jahr nach dem Antragsdatum zu zahlen, und die Zahlungsfrist für die Jahresgebühr ist das Ende des Monats, der dem Antragsdatum entspricht. Ist der Jahresbeitrag überfällig, kann er innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, wobei gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 20,00 Euro zu entrichten ist.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem dritten Jahr nach dem Antragsdatum zu zahlen, und die Zahlungsfrist für die Jahresgebühr ist das Ende des Monats, der dem Antragsdatum entspricht. Ist der Jahresbeitrag überfällig, kann er innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, wobei gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 20,00 Euro zu entrichten ist.
6-18 Monate
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 20 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
*Luxemburg ist eines der wenigen Länder der Welt, das noch 20 Monate Kapitel I für den Eintritt in die nationale Phase beibehält (das andere ist Tansania).Wenn der Eintritt in die nationale Phase 30 Monate dauert, muss ein Antrag auf internationale vorläufige Prüfung gestellt werden eingereicht.
NEIN