Einreichungssprache: Deutsch/Französisch/Italienisch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
| Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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Einreichungssprache: Deutsch/Französisch/Italienisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Certificate of Deposit of Microorganisms und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
- Certificate of Microbiological Survival und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die schweizerische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Certificate of Deposit of Microorganisms und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
- Certificate of Microbiological Survival und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
- Vollmacht
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
1 Jahr
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Englisch: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, bezeichnet als:
Website: Startseite - Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Schweizer Erfindungspatentrecherche: Swissreg - Institut für Geistiges Eigentum
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
NEIN
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Die Neuheitsschonfrist gilt, wenn die Erfindung der Öffentlichkeit innerhalb von sechs Monaten nach dem Anmelde- oder Prioritätstag offenbart wird.
NEIN
Autorisierungsgebühr: Keine
Jahresgebühr: Verlängerbar alle 5 Jahre ab dem 5. Jahr ab dem Anmeldetag.
Ja. Es ist zulässig, mehrere Geschmacksmuster in eine Geschmacksmusteranmeldung einzubeziehen.