Der anfängliche Schutzzeitraum beträgt 5 Jahre, der Verlängerungszeitraum alle 5 Jahre und der maximale Schutzzeitraum kann 15 Jahre erreichen.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller zahlt die Zulassungsankündigungsgebühr innerhalb von 2 Monaten ab Ausstellungsdatum der Zulassungsentscheidung.
- Jahresgebühr: Sie wird jährlich ab dem Datum der Patentankündigung für 4 Jahre gezahlt, und die Verlängerungsgebühr kann innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Schutzdauer gezahlt werden. Wenn Sie nach Fälligkeit nicht zahlen, können Sie die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachholen, müssen jedoch gleichzeitig eine Säumnisgebühr zahlen.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
5-6 Jahre
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
NEIN
IPOPHIL führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch, muss jedoch nur die Standards der Neuheit und Praktikabilität erfüllen und erfordert keine erfinderische Tätigkeit.
IPOPHIL führt formelle und sachliche Prüfungen für Erfindungspatentanmeldungen durch. Nach Abschluss der formalen Prüfung und der Recherche zum Stand der Technik muss der Anmelder innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag in das öffentliche Verfahren eintreten und, wenn keine Einwände bestehen, in das Sachprüfungsverfahren eintreten. Der Antragsteller muss innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung der Anmeldung oder spätestens innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum des Eintritts in die nationale Phase einen Antrag auf Sachprüfung stellen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Patentanmeldung genehmigt.
NEIN