Einreichungssprache: Niederländisch/Französisch/Deutsch | |
Pfad der Pariser Konvention | |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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NEIN
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Die Verlängerungsgebühr wird alle 5 Jahre gezahlt.Bei Überfälligkeit der Jahresgebühr kann die Zahlung spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit aufgeschoben werden, es wird jedoch eine zusätzliche Säumnisgebühr in Höhe von 12,00 Euro erhoben.
1-2 Jahre
NEIN
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung.
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Nach Erteilung des Patents ist die Jahresgebühr ab dem dritten Jahr des Anmeldedatums jährlich zu entrichten, und zwar vor dem letzten Tag des Monats, in dem das Anmeldedatum liegt. Bei Zahlungsverzug kann der Jahresbeitrag aufgeschoben und bis spätestens 6 Monate nach Fälligkeit gezahlt werden, es fallen jedoch zusätzliche Säumniszuschläge an.Der Säumniszuschlag für das 3. bis 10. Jahr beträgt 85,00 Euro und der Säumniszuschlag Die Gebühr für das 11. bis 20. Jahr beträgt 230,00 Euro.
Der anfängliche Schutz beträgt 5 Jahre, der 4-mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden kann, und der maximale Schutz kann 25 Jahre betragen.
NEIN