Wird die Erfindung vom Anmelder absichtlich oder unabsichtlich offenbart oder erfolgt die Offenbarung mit oder ohne Zustimmung des Anmelders, kann eine 12-monatige Neuheitsschonfrist in Anspruch genommen werden.
Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
3-6 Monate
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Zulassungsgebühr: Entrichtung der Zulassungsamtsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids (keine Verlängerung) und gleichzeitig Zahlung der im Zulassungsjahr fälligen Jahresgebühr.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird ab dem ersten Jahr berechnet und sollte innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Genehmigungsbescheids bezahlt werden. Zahlungstermin für nachfolgende Jahresgebühren ist der Tag vor dem Bekanntgabetermin eines jeden Jahres. Ist der Jahresbeitrag überfällig, kann die Zahlung innerhalb der Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, wobei gleichzeitig der Säumniszuschlag zu entrichten ist.
Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
- Zulassungsgebühr: Die Erteilungsamtsgebühr ist innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheides vom Patentamt zu entrichten, gleichzeitig ist die Jahresgebühr für das Zulassungsjahr zu entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr ist Jahr für Jahr ab dem ersten Jahr seit dem Anmeldetag zu entrichten, und die nachfolgende Jahresgebühr ist am Tag vor dem Bekanntgabedatum jedes Zahlungsjahres zu entrichten. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, es wird jedoch eine Säumnisgebühr erhoben.
NEIN
6 Monate
Büro für geistiges Eigentum, Wirtschaftsministerium
Englisch: Taiwan Intellectual Property Office, Ministry of Economic Affairs, ROC, Abkürzung: TIPO
Website: www.tipo.gov.tw
Patentrecherche in Taiwan: Patentinformationssuchsystem der Republik China (tipo.gov.tw)