Einreichungssprache: Englisch |
Notwendige Dokumente:
|
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
|
Ja
In Indien, wenn:
- die Einzelheiten des Patents ohne Zustimmung des Erfinders oder einer an den Einzelheiten berechtigten Person offengelegt werden
- Offengelegt in Mitteilungen an die Regierung in Bezug auf frühere Untersuchungen der Erfindung oder ihrer Vorzüge
- Veröffentlichung auf Industrie- oder anderen Ausstellungen, die von der indischen Zentralregierung genehmigt wurden
- die Erfindung in einer solchen Ausstellung ohne Zustimmung des Erfinders oder seines Inhabers zu beschreiben oder zu verwenden
- eine Beschreibung der Erfindung in einer für die Gesellschaft bestimmten oder von ihr benutzten Presse
- der Antragsteller, der Nachfolger des Antragstellers oder eine natürliche Person mit Zustimmung der oben genannten Parteien, die bei der Durchführung der Angemessenheitsprüfung in der Öffentlichkeit bekannt gegeben werdenDas Patent genießt eine Neuheitsschonfrist innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmeldetag oder dem Prioritätstag.
NEIN
20 Jahre
NEIN
7 Monate
Autorisierungsgebühr: Keine
Jahresgebühr: Der Antragsteller hat die begonnenen und alle fälligen Jahresgebühren innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Zulassung zu zahlen. Die Jahresgebühr wird jedes Jahr ab dem dritten Jahr nach dem Antragsdatum berechnet und gezahlt und ist jedes Jahr vor dem Antragsdatum zu zahlen.
Anmelder müssen dem indischen Patentamt vor dem 31. März eines jeden Jahres einen Bericht über die Arbeit des erteilten Patents vorlegen, in dem der Status der kommerziellen Arbeit des Patents im Vorjahr angegeben ist.
Indisches Patentamt
Englisch: Indisches Patentamt, Abkürzung: IPO
Website: www.ipindia.gov.in
Suche nach indischen Erfindungspatenten: Geistiges Eigentum Indien (ipindiaservices.gov.in)
Indische Erfindungspatente müssen einer formellen Prüfung und einer Sachprüfung unterzogen werden, und der Anmelder/jede Person sollte innerhalb von 48 Monaten ab dem Anmeldedatum einen Antrag auf Sachprüfung stellen.
NEIN