Beschreibung der neuseeländischen Geschmacksmustergenehmigung und Jahresgebühr

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  • Lizenzgebühr: Keine.
  • Jahresgebühr: Der Patentinhaber muss die Geschmacksmustereintragung innerhalb von 6 Monaten nach dem Fälligkeitsdatum der Verlängerung erneuern. Ist der Jahresbeitrag überfällig, kann er innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, wobei gleichzeitig der Säumniszuschlag zu entrichten ist.

专利申请流程

  • IPONZ führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder/jede Person kann spätestens 5 Jahre nach dem Antragsdatum einen Antrag auf eine sachliche Prüfung stellen. Wenn ein Überprüfungsantrag vorliegt, kann die sachliche Prüfung erst durchgeführt werden die 5-Jahresfrist läuft ab.

    • Autorisierungsgebühr: Es gibt keine Autorisierungsgebühr.
    • Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem 4. Jahr des Antragsdatums zahlen, der Antragsteller sollte innerhalb von 3 Monaten zahlen, bevor die jährliche Jahresgebühr fällig wird, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann sie innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, und die Gebühr für verspätete Zahlung sollte gleichzeitig bezahlt werden.
  • NEIN

  • Ja

  • Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

    • Lizenzgebühr: Keine.
    • Jahresgebühr: Der Patentinhaber muss die Geschmacksmustereintragung innerhalb von 6 Monaten nach dem Fälligkeitsdatum der Verlängerung erneuern. Ist der Jahresbeitrag überfällig, kann er innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, wobei gleichzeitig der Säumniszuschlag zu entrichten ist.
  • Die Neuheitsschonfrist des Jahres vor dem Anmeldetag/Prioritätsrecht wird gewährt, wenn:

    • Die Offenlegung wurde durch einen Dritten verursacht, der illegal Patentinformationen erlangte
    • Die Offenlegung resultiert aus einer Verletzung der Vertraulichkeit durch eine Person, die die Patentinformationen direkt oder indirekt vom Anmelder erhalten hat
    • Die Offenlegung erfolgte durch eine Regierungsbehörde oder eine von einer Regierung zur Untersuchung einer Erfindung ermächtigte Person
    • Die Offenlegung resultiert aus einer öffentlichen Ausübung der Angemessenheit durch den Patentinhaber oder Bevollmächtigten, den ursprünglichen Eigentümer von beiden oder eine Person mit Zustimmung eines der Vorstehenden
    • Eine einjährige Neuheitsschonfrist, wenn die Nachweise vor der Überprüfung vorgelegt werden, wenn die erste Offenlegung nach dem 30. Dezember 2018 erfolgt ist, durch:
      • Patentinhaber oder Bevollmächtigter
      • Ursprünglicher Rechtsinhaber des Patentinhabers oder Bevollmächtigten
      • Eine Person mit Zustimmung des ursprünglichen Rechtsinhabers des Patentinhabers oder Bevollmächtigten

    Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten ist verfügbar, wenn:

    • Mit Zustimmung des Erfinders wird die Erfindung auf einer bestimmten Ausstellung ausgestellt oder für die Ausstellung benutzt
    • Verwenden oder offenbaren Sie Erfindungen nach den oben genannten Ausstellungen
  • Designs haben Anspruch auf eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag, wenn:

    • Wenn ein Dritter die neuseeländische Anmeldung böswillig innerhalb von 6 Monaten nach dem Anmeldetag/Prioritätsdatum offenlegt, wird das Design der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
    • Wird ein Design für ein neues oder originelles Textilerzeugnis angemeldet, berührt der erste vertrauliche Auftrag die Neuheit der Anmeldung nicht
    • Zum Beispiel, wenn das Design der Regierung offengelegt wird, um die Vorzüge des Designs zu bewerten
    • Bei Einreichung innerhalb von 6 Monaten nach Eröffnung der offiziell anerkannten Ausstellung
  • 6 Monate

  • NEIN