Wenn Sie in Portugal ein Patent anmelden, können Sie PPH oder Global PPH nutzen, um das Prüfungsverfahren zu beschleunigen.
Der Patent Prosecution Highway (PPH) ist eine einfache und kostenlose Möglichkeit, den Prüfungsprozess Ihrer Patentanmeldung durch den Austausch von Informationen und Arbeiten zwischen dem INPI und anderen Partnerinstitutionen im PPH-Programm zu beschleunigen. In der Praxis funktioniert dieser Mechanismus wie ein Programm zur Prüfungskooperation zwischen zwei Patentämtern. Antragsteller können bei einem zweiten Prüfungsamt eine beschleunigte Prüfung nach einem vereinfachten Verfahren beantragen, wenn ihr Antrag vom ersten Prüfungsamt angenommen oder für patentierbar befunden wird. Wenn das früher prüfende Amt (OEE) feststellt, dass ein oder mehrere Ansprüche einer Patentanmeldung gewährbar sind, stellt das später prüfende Amt (OLE) sicher, dass der Antragsteller Anspruch auf eine vorrangige Bearbeitung der entsprechenden Anmeldung hat.
Das PPH bietet sowohl Anmeldern als auch den zuständigen Patentämtern Vorteile:
- Für Benutzer: Durch das PPH können inländische Unternehmen, Universitäten und Erfinder einen „Fast Track“ für die Internationalisierung von Patentanmeldungen in Regionen erhalten, die Abkommen mit Portugal unterzeichnet haben, und so ihr Patentportfolio weltweit erweitern.
- Für Patentämter: Das PPH beinhaltet eine Aufgabenteilung zwischen zwei Ämtern und kann den mit der Recherche nach Patentanmeldungen verbundenen Zeit- und Kostenaufwand erheblich reduzieren. Darüber hinaus kann die zweite Institution auf die Suchergebnisse und Prüfungsmethoden der ersten Institution zurückgreifen, um die Qualität der Bewerbungsprüfung zu verbessern.
- Das PPH ermöglicht beschleunigte Entscheidungen über die Patentierbarkeit von Patentanmeldungen, ermöglicht den Informations- und Arbeitsaustausch zwischen den beteiligten Patentämtern, verringert den mit der Patentprüfung verbundenen administrativen und technischen Arbeitsaufwand, verbessert die Patentqualität und ermöglicht die Koordinierung der Prüfungsverfahren zwischen den Ämtern.
Für die Einreichung eines PPH-Antrags müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die beim INPI eingereichte PPH-Anmeldung muss eine gültige Priorität beanspruchen oder der nationalen Phase der PCT-Anmeldung (internationale Route-Anmeldung) entsprechen oder einer Teilanmeldung einer PPH-Projektpartnerinstitution entsprechen.
- Mindestens ein oder mehrere der entsprechenden Anträge der Partnerinstitutionen im PPH-Projekt gelten als genehmigungsfähig oder es besteht die Absicht einer Genehmigung.
- Alle Ansprüche in einer beim INPI eingereichten PPH-Anmeldung müssen einem oder mehreren gewährbaren Ansprüchen im früheren Prüfungsamt entsprechen.
Globales PPH oder bilaterales PPH?
- Das PPH ermöglicht es INPI-Antragstellern, bei anderen am PPH-Programm teilnehmenden Institutionen eine beschleunigte Prüfung zu beantragen, wenn die Ansprüche der Anmeldung vom INPI als zulässig erachtet wurden oder eine Zulassung beabsichtigt ist.
- Ebenso können Anmelder aus anderen Ländern, die PPH-Abkommen mit Portugal unterzeichnet haben, beim INPI eine beschleunigte Prüfung für Anmeldungen beantragen, für die sie einen positiven Patentierbarkeitsbericht erhalten haben.
- Derzeit hat INPI globale PPH-Vereinbarungen mit USPTO, JPO und anderen Ländern unterzeichnet. Das Global-PPH ermöglicht Patentanmeldern, bei jedem teilnehmenden Amt eine beschleunigte Prüfung zu beantragen, wenn die Patentanmeldung Ansprüche enthält, die von einem anderen am Pilotprogramm teilnehmenden Amt als patentierbar erachtet oder erteilt wurden.
- Portugal verfügt derzeit auch über bilaterale Abkommen mit CNIPA und IMPI Mexiko zur beschleunigten Patentverfolgung (PPH).
PPH-Einreichungsunterlagen:
- Kopien von Dokumenten, die von den Partnerinstitutionen im Zusammenhang mit dem PPH-Programm zur Analyse der Patentierbarkeit der Anmeldung ausgestellt wurden
- Kopien der von der Partnerinstitution als patentierbar befundenen Ansprüche
- Vergleichstabelle zwischen den Ansprüchen in der beim INPI eingereichten Anmeldung und den Ansprüchen in der entsprechenden Anmeldung, die bei den Partnerinstitutionen eingereicht wurde
- Kopien der von Prüfern der kooperierenden Einrichtung zitierten Referenzen
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