EUIPO-KMU-Subvention 2025 offiziell gestartet

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Die EUIPO-Förderung für geistiges Eigentum für KMU, die 2024 begann, wurde 2025 offiziell eingeführt. Vom 3. Februar bis 5. Dezember 2025 können KMU innerhalb der EU Patente, Marken und Designs in EU-Ländern und beim EUIPO anmelden und eine Förderung von bis zu 75 % erhalten. Jedes KMU kann maximal 5.700 Euro erhalten.

Kleine und mittlere Unternehmen in der EU können einen Zuschuss von 75 % erhalten, wenn sie in EU-Ländern und beim EUIPO Gebühren für die Anmeldung von Marken und Designs einreichen. Für internationale Marken- und Designanmeldegebühren beträgt der Zuschuss 50 %.

  • Die nationalen und europäischen Patentanmeldegebühren werden zu 75 % bis zu einem Höchstbetrag von EUR 2.000,– (EUR 1.000,– nationale Gebühren und EUR 1.000,– europäische Gebühren) gefördert, wenn die Patentrecherche beim Österreichischen Patentamt durchgeführt wird; die Patentanwaltskosten für die Ausarbeitung der europäischen Patentanmeldung werden zu 50 % bis zu einem Höchstbetrag von EUR 1.500,– gefördert. (Gutschein 3)
  • Die Online-Anmeldegebühr für Sortenschutzanträge und die Prüfungsgebühr beim Sortenamt des EUIPO (CPVO) werden um 75 % bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 € bezuschusst. (Gutschein 4)

Patent-, Marken- und Geschmacksmusteranmelder müssen innerhalb eines Monats nach Erhalt der Förderung ihre Patent-, Marken- und Geschmacksmusteranmeldung sowie ihren ersten Förderantrag einreichen, innerhalb von sechs Monaten nach dem ersten Förderantrag sonstige förderfähige Ausgaben begleichen und erneut Förderungen erhalten. Auf Verlängerungsantrag kann diese Frist um einen weiteren Monat verlängert werden.

Jedes KMU kann nur einmal gefördert werden. Eine Zweit- bzw. Drittbewerbung ist nur möglich, wenn die vorherige Bewerbung abgelehnt wurde. Pro Förderantragsteller können ein oder mehrere IP-Förderanträge eingereicht werden.

Die österreichischen KMU-Zertifizierungsstandards entsprechen auch den KMU-Zertifizierungsstandards der EU:

Unternehmensart Anzahl der Mitarbeiter Jahresumsatz Jahresbilanzsumme
Mittelständische Unternehmen < 250 ≤ 50 Millionen Euro ≤ 43 Millionen Euro
Kleine Unternehmen < 50 ≤ 10 Millionen Euro ≤ 10 Millionen Euro
Kleinstunternehmen < 10 ≤ 2 Millionen Euro ≤ 2 Millionen Euro

Kleine und mittlere Unternehmen, die Subventionen beantragen, müssen die folgenden Dokumente (PDF) bereitstellen, um online einen Subventionsantrag einzureichen. Das EUIPO entscheidet innerhalb von 14 Arbeitstagen über die Gewährung der Subvention. Kleine und mittlere Unternehmen können ca. 20 Tage nach Einreichung des Förderantrags die Förderung erhalten.

  • Der Kontoauszug des Unternehmens mit den folgenden Informationen:
    • a) Firmenname als Kontoinhaber, vollständige IBAN-Nummer mit Länderkürzel und BIC/SWIFT-Code
    • b) Umsatzsteuer- oder Steuerbescheinigung

Für die Beantragung eines Zuschusses kommen folgende Ausgaben in Frage:

  • Nationale und EU-Marken- und Designanmeldungen:
    • Anmeldegebühr
    • Kategorie Gebühr
    • Prüfungsgebühr
    • Autorisierungsgebühr/Registrierungsgebühr
    • Gebühr für verspätete Veröffentlichungsanfragen
  • Internationale Marken- und Designanmeldungen:
    • Grundlegende Anmeldegebühr
    • Gebühr für die Benennung von Nicht-EU-Ländern
    • Gebühr für die Benennung eines EU-Landes
      • (Ursprungsbearbeitungsgebühren sind nicht im Zuschuss enthalten)
  • Nationale Patentanmeldung (Standardrecherche):
    • Anmeldegebühr
    • Suchgebühr
    • Prüfungsgebühr
    • Autorisierungsgebühr
    • Genehmigungsanzeigegebühr
  • Europäische Patentanmeldung
    • Anmeldegebühr
    • Suchgebühr
      • (Benennungsgebühren und PCT-Anmeldegebühren werden nicht subventioniert)
  • Sortenschutzantrag (CPVO)
    • Online-Bewerbungsgebühr
    • Prüfungsgebühr


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