Ist eine finnische Erfindungspatentanmeldung für DAS geeignet?

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Ja

专利申请流程

    • Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsankündigungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Bescheides zu entrichten.
    • Jahresgebühr: Die Jahresgebühr kann einmal alle 5 Jahre gezahlt werden, und die Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, und gleichzeitig sollte eine Verzugsgebühr von 20 % gezahlt werden.
  • Die Neuheit der Erfindung geht nicht verloren, wenn die Informationen über die Erfindung innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag oder dem Prioritätstag offenbart werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

    • Offenlegung aufgrund offensichtlichen Missbrauchs durch den Antragsteller oder seine Vorgängereigentümer
    • Die Erfindung wird auf einer offiziellen oder offiziell anerkannten internationalen Ausstellung offenbart
  • 2-2,5 Jahre

  • Nur Formprüfung. Die Gebrauchsmusteranmeldung wird auf Einhaltung der Formerfordernisse, Einheitlichkeit und Eintragungsfähigkeit geprüft. Wenn keine besonderen Anforderungen bestehen, wird keine Neuheitsprüfung durchgeführt. Der Anmelder kann innerhalb von 2 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag einen Antrag auf Aufschiebung der Erteilung stellen, wobei die Erteilung um längstens 15 Monate aufgeschoben werden kann.

  • 20 Jahre

    • Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsankündigungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Bescheides zu entrichten.
    • Jahresbeitrag: Der Jahresbeitrag wird ab dem 3. Jahr (einschließlich des 1.-3. Jahresbeitrages) jährlich gezahlt, der überfällige Jahresbeitrag kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden und es wird eine Verzugsgebühr von 20 % erhoben gleichzeitig bezahlt.
    • Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • PRH führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatenten durch. In Finnland beginnt die Sachprüfung von Patentanmeldungen automatisch, ohne dass ein besonderer Antrag gestellt werden muss. Im Allgemeinen dauert es 8 Monate, bis PRH die erste Benachrichtigung über eine Amtshandlung ausstellt, und der Antragsteller muss innerhalb von 2-4 Monaten auf die Amtshandlung antworten. Eine Patentberechtigung kann erlangt werden, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

  • Einreichungssprache: Englisch/Finnisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Vollmacht
    2. Prioritätsbeleg/DAS
    3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    5. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die finnische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
    4. Vollmacht
    5. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    6. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  • NEIN