Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
INPI
Englisch: L'Institut national de la propriété industrielle, Abkürzung: INPI
Website: www.inpi.fr
Französische Gebrauchsmusterrecherche: Recherche avancée - Daten INPI
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung.
Ja. Mehrere Geschmacksmuster können in eine französische Geschmacksmusteranmeldung aufgenommen werden, vorausgesetzt, dass die Geschmacksmuster derselben Klasse in der Internationalen Klassifikation von Geschmacksmustern angehören.
NEIN. (Vor dem 11.01.2020 eingereichte Gebrauchsmuster können in Erfindungen umgewandelt werden, sofern die technischen Vorbereitungen zur Veröffentlichung abgeschlossen sind (ca. 16 Monate ab Anmeldetag). Gleichzeitig müssen Recherchengebühren und Recherchenberichte eingereicht werden.)
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus unbeabsichtigten Gründen akzeptiert.
- Autorisierungsgebühr: Der Antragsteller muss die Autorisierungsgebühr bezahlen, nachdem er den Autorisierungsbescheid erhalten hat.
- Jahresgebühr: Ab dem ersten Antragsjahr wird die Jahresgebühr jährlich gezahlt und die Jahresgebühr für das erste Jahr ist in der Antragsgebühr enthalten. Die Jahresgebühr für das zweite Jahr ist am Jahrestag der Patentanmeldung zu entrichten. Ist die Jahresgebühr überfällig, können Sie diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlen und gleichzeitig eine Säumnisgebühr entrichten.
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus unbeabsichtigten Gründen angenommen.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Ja
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.