- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Die Verlängerungsgebühr wird alle 5 Jahre gezahlt.Die Verlängerungsgebühr muss innerhalb von 6 Monaten vor dem letzten Tag des Monats bezahlt werden, in dem die Registrierung abläuft.Die Nachfrist für die Säumnisgebühr beträgt 6 Monate, und die Säumnisgebühr gleichzeitig bezahlt werden müssen.
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Die Verlängerungsgebühr wird alle 5 Jahre gezahlt.Die Verlängerungsgebühr muss innerhalb von 6 Monaten vor dem letzten Tag des Monats bezahlt werden, in dem die Registrierung abläuft.Die Nachfrist für die Säumnisgebühr beträgt 6 Monate, und die Säumnisgebühr gleichzeitig bezahlt werden müssen.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Einreichungssprache: Französisch
Pfad der Pariser Konvention Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Hinterlegungsbescheinigung für Mikroorganismen und ihre französische Übersetzung
- Certificate of Microbiological Survival und seine französische Übersetzung
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
- Gewerbeschein für Firmenregistrierung oder Satzung
- Relevante Informationen zu Referenzen anderer nationaler Anmeldungen mit der gleichen Priorität sollten auf Anfrage des INPI bereitgestellt werden)
Das INPI führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch und keine Recherche- und Sachprüfung.Im Falle eines Rechtsstreits muss jedoch ein Recherchenbericht eingereicht werden.
INPI
Englisch: L'Institut national de la propriété industrielle, Abkürzung: INPI
Website: www.inpi.fr
Französische Erfindungspatentrecherche: Recherche avancée - Daten INPI
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus unbeabsichtigten Gründen angenommen.
NEIN. (Vor dem 11.01.2020 eingereichte Gebrauchsmuster können in Erfindungen umgewandelt werden, sofern die technischen Vorbereitungen zur Veröffentlichung abgeschlossen sind (ca. 16 Monate ab Anmeldetag). Gleichzeitig müssen Recherchengebühren und Recherchenberichte eingereicht werden.)
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
20 Jahre
6-8 Monate