ROSPATENT führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Nachdem ROSPATENT etwa 2 Monate lang eine formelle Prüfung durchgeführt hat, sollte der Antragsteller/jede Person innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum der Antragstellung einen Antrag auf Sachprüfung stellen, und diese Frist kann auf Antrag um 2 Monate verlängert werden. Der Antragsteller kann jedoch innerhalb von 12 Monaten einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen, vorbehaltlich der Zahlung einer Säumnisgebühr und des Nachweises besonderer Umstände. Dritte dürfen Vergleichsdokumente bereitstellen, die sich negativ auf die Patentierbarkeitsbewertung auswirken. Aktive Revisionsanträge können nur einmal gestellt werden.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
13 Jahre
Ja. Der Anmelder kann beantragen, die Patentart von Gebrauchsmuster zu Erfindung zu ändern, bevor das Patent erteilt wird.
Russisches Bundesamt für geistiges Eigentum
Englisch: Föderaler Dienst für Geistiges Eigentum, ROSPATENT
Website: rospatent.gov.ru
Suche nach russischen Gebrauchsmustern: Startseite (fips.ru)
4-12 Monate
NEIN
Russisches Bundesamt für geistiges Eigentum
Englisch: Föderaler Dienst für Geistiges Eigentum, ROSPATENT
Website: rospatent.gov.ru
Suche nach russischen Erfindungspatenten: Home (fips.ru)
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
ROSPATENT führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Nachdem ROSPATENT etwa 2 Monate lang eine formelle Prüfung durchgeführt hat, sollte der Antragsteller/jede Person innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum der Antragstellung einen Antrag auf Sachprüfung stellen, und diese Frist kann auf Antrag um 2 Monate verlängert werden. Der Antragsteller kann jedoch innerhalb von 12 Monaten einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen, vorbehaltlich der Zahlung einer Säumnisgebühr und des Nachweises besonderer Umstände. Dritte dürfen Vergleichsdokumente bereitstellen, die sich negativ auf die Patentierbarkeitsbewertung auswirken. Aktive Revisionsanträge können nur einmal gestellt werden.