6-18 Monate
Ja. Eine Benelux-Geschmacksmusteranmeldung kann mehrere Geschmacksmuster enthalten, jedoch nicht mehr als 50 Geschmacksmuster.
NEIN
OPI führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Verlängerungsgebühr wird alle 5 Jahre (innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer) gezahlt. Die Jahresgebühr kann bis zu 6 Monate nach Fälligkeit gestundet werden, wobei eine Verspätungsgebühr von 50,00 EUR anfällt.
Luxemburgisches Amt für geistiges Eigentum
Englisch: Luxembourg Intellectual Property Office, Abkürzung: OPI
Website: Ministerium für Wirtschaft // Die Luxemburger Regierung (gouvernement.lu)
Suche nach luxemburgischen Gebrauchsmustern: BPP eRegister (public.ws_lu)
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
6-18 Monate
Einreichungssprache: Englisch/Deutsch/Französisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die luxemburgische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Vollmacht
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
20 Jahre