- Anmeldung: 2 Wochen.
- Zertifizierung: 4 Monate.
Annahme der Wiederherstellung des Vorrangs wegen „Sorgfalt“ und „unbeabsichtigt/Sorgfalt“
Ja
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Wenn der Patentinhaber, der Anmelder oder sein ursprünglicher Rechtsinhaber aus folgenden Gründen eine Patentoffenbarung hat:
- Erfindungen sind Erfindungen, die auf international anerkannten Ausstellungen ausgestellt, verwendet oder veröffentlicht werden Informationen über Erfindungen werden an einer Akademie offengelegt oder unter Vertretern einer Akademie veröffentlicht Patente zur Verwendung von Erfindungen in der Öffentlichkeit dienen der Offenlegung von Informationen.
Wenn die Offenlegung durch einen Dritten verursacht wird und die Offenlegung durch den Dritten nicht vom Anmelder, dem Patentinhaber oder seinem ursprünglichen Rechtsinhaber genehmigt wurde
Die Patentanmeldung kann eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten genießen.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Geschmacksmuster mit einem Anmeldetag nach dem 10. März 2022, bei denen die erste Offenbarung nach diesem Datum erfolgt, aufgrund von:
- Versehentliches Veröffentlichen eines Geschmacksmusters
- Wusste nicht, dass das Design zum Schutz beantragt werden musste, bevor es offenbart wurde
Eine Geschmacksmusteranmeldung kann eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten genießen.
- Anmeldung: 2 Wochen.
- Zertifizierung: 4 Monate.
- Autorisierungsgebühr: sollte innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Autorisierungsbescheids bezahlt werden
- Jahresgebühr: Ab dem 5. Jahr nach dem Anmeldetag ist die Jahresgebühr vor dem Anmeldetag eines jeden Jahres zu entrichten. Wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann die Zahlung auf eine Nachfrist von 6 Monaten verschoben werden, es wird jedoch jeden Monat eine Gebühr von AUD 100,00 für verspätete Zahlung fällig
IP Australia führt formelle und sachliche Prüfungen von Patentanmeldungen für Erfindungen durch. Patentanmelder müssen innerhalb von 5 Jahren ab dem Anmeldetag oder innerhalb von 2 Monaten nach der offiziellen Benachrichtigung über die Einreichung eines Prüfungsantrags (je nachdem, was früher abläuft) einen Antrag auf Sachprüfung stellen. Treten bei der Prüfung Probleme auf, hat der Patentanmelder 12 Monate Zeit, diese zu beheben, können die Mängel nicht behoben werden, wird die Patentanmeldung ungültig. Erfolgt innerhalb der 3-monatigen Einspruchsfrist kein Einspruch, wird der Patentanmeldung stattgegeben.
20 Jahre, Arzneimittelpatente können bis 24 Jahre Schutz beantragen.