Verfahren zur Registrierung des Urheberrechts an Computersoftware in den USA

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In den Vereinigten Staaten können Urheberrechte für Computersoftware beim U.S. Copyright Office registriert werden. Ein Computerprogramm ist eine Reihe von Anweisungen oder Anweisungen, die direkt oder indirekt in einem Computer verwendet werden können, um ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. Der Urheberrechtsschutz eines Computerprogramms erstreckt sich auf alle im Programm enthaltenen urheberrechtlich geschützten Ausdrücke. Das Urheberrecht schützt nicht die Merkmale eines Computerprogramms wie etwa den Algorithmus, das Format, die Funktionalität, die Logik oder das Systemdesign des Programms.

Ein Antrag auf Registrierung eines Urheberrechts besteht aus drei Grundelementen:

  • Ausgefülltes Antragsformular mit allgemeinen Informationen zur Antragstellung, einschließlich Angaben zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Registrierung nach Antragstellung.
  • Anmeldegebühr, nicht erstattungsfähig.
  • Eine Kopie des Urheberrechts an Computersoftware, die beim Copyright Office registriert und „hinterlegt“ wird.

Im Allgemeinen muss ein Antragsteller für jedes Werk, das er registrieren möchte, einen separaten Antrag zusammen mit der Antragsgebühr und einer Kopie davon einreichen. Bei bestimmten Werktypen ist jedoch möglicherweise die Registrierung mehrerer Werke in einer Anmeldung möglich.

Der Online-Antragsprozess für das elektronische Registrierungssystem des US-amerikanischen Copyright Office umfasst:
- HTML
- Handelsvertraulich
- Abgeleitete Computerprogramme
- CD
- Computerbildschirmanzeige
Benutzerhandbuch
Videospiele
- Computerprogrammcode
- Registrierung des Urheberrechts
- Computerprogramme

Jede Version eines Computerprogramms, die neue, urheberrechtlich geschützte Urheberschaft enthält, wird als eigenständiges Werk betrachtet. Antragsteller müssen für jede Version, die sie registrieren möchten, einen separaten Antrag, eine Anmeldegebühr und Kopien einreichen. Wenn die Versionen nie veröffentlicht wurden, kann der Antragsteller mehrere Versionen desselben Programms registrieren, indem er eine Gruppe von Programmen einreicht.

Jede neue Version eines Computerprogramms muss neues Material enthalten, das der Autor zu dieser Version beigetragen hat, einschließlich aller Korrekturen, Überarbeitungen, Ergänzungen oder anderer Änderungen, die der Autor an dieser Version vorgenommen hat. Die Anmeldung darf keine früheren Versionen desselben Programms oder bereits vorhandenes Material enthalten, das möglicherweise im Quellcode enthalten war, wie etwa:

- Zuvor veröffentlichter Quellcode
- Zuvor eingereichter Quellcode
- Public Domain-Quellcode
- Quellcode im Eigentum Dritter

Aber wenn
(1) der bisherige Quellcode weder veröffentlicht noch registriert wurde und
(2) Ist der Rechteinhaber sowohl am neuen Quellcode als auch am bereits vorhandenen Quellcode Inhaber des Urheberrechts, kann sich die Registrierung sowohl auf den neuen Quellcode als auch auf den bereits vorhandenen Quellcode erstrecken.

Bei der Einreichung sollten die Autoren sicherstellen, dass die folgenden Punkte berücksichtigt werden:

  • Wenn der Quellcode sowohl neues als auch bereits vorhandenes Material enthält, können Sie die „Anspruchsbeschränkung“ ausfüllen und den Anspruch in Ihrem Antrag bestätigen.
  • Wenn die Kopie im Copyright-Vermerk mehrere Versionsnummern oder Daten enthält (z. B. ©2014, 2015, 2016), muss in der Beschreibung angegeben werden, ob sich diese Versionsnummern und Daten auf die Entwicklungsgeschichte des Computerprogramms oder auf bisher unveröffentlichte oder registrierte Versionen des Programms beziehen. Wenn keine Erklärung abgegeben wird, kann der Prüfer diese in Frage stellen und eine Verzögerung der Eintragung veranlassen.

Einzahlungsvoraussetzungen

  • Senden Sie den Quellcode für die spezifische Version des zu registrierenden Computerprogramms. Quellcode ist eine Reihe von Anweisungen und Anweisungen, die in einer Programmiersprache wie C++, PERL oder Java geschrieben sind. Der Quellcode ist für jemanden verständlich, der mit der Programmiersprache vertraut ist. Bevor er jedoch von jemandem mit einem Computer oder einem anderen elektronischen Gerät verstanden werden kann, muss er in Objektcode umgewandelt werden.
  • Der Quellcode muss in Form einer PDF-Datei oder eines anderen vom Copyright Office akzeptierten Dateityps in das elektronische Registrierungssystem hochgeladen werden. Sie können den Quellcode auch ausdrucken und per Post an das U.S. Copyright Office senden. Fügen Sie unabhängig vom Format den Titel und die Versionsnummer des Computerprogramms zur ersten Codeseite hinzu.

Hinweis: Bei Programmen, die in JavaScript oder anderen Skriptsprachen geschrieben sind, werden Skripte als dem Quellcode gleichwertig angesehen. Sie müssen daher die gleiche Anzahl Seiten Ihres Skripts übermitteln, die Sie auch beim Übermitteln des Quellcodes übermitteln würden. Bildschirmtexte, Schaltflächen oder Kopien von Befehlen erfüllen diese Anforderung nicht.

Der Antragsteller kann den gesamten Quellcode des Computersoftwareprogramms oder nur einen repräsentativen Teil davon einreichen. Die erforderlichen spezifischen Materialien können je nach den folgenden Faktoren variieren:

Wenn der Quellcode vertrauliches Geschäftsmaterial enthält:

  • Wenn das Computerprogramm ein abgeleitetes Computerprogramm ist
  • Wenn das Programm auf einer CD-ROM fixiert ist
  • Beispielsweise besitzen verschiedene Parteien unterschiedliche Urheberrechte am Quellcode und an den aus dem Quellcode generierten Bildschirmanzeigen.
  • Wenn Sie ein Benutzerhandbuch oder andere Dokumentation für ein Computerprogramm ablegen müssen; oder
  • So registrieren Sie ein Computerprogramm für ein Videospiel

Für urheberrechtlich geschützten Computersoftwarecode ohne Geschäftsgeheimnisse

  • Wenn der Quellcode keine Geschäftsgeheimnisse enthält, müssen Sie Kopien der ersten 25 Seiten und der letzten 25 Seiten des Quellcodes der urheberrechtlich geschützten Version der Computersoftware einreichen, die Sie registrieren möchten.
  • Wenn der Quellcode keinen genauen Anfang, keine Mitte und kein Ende hat, müssen Sie 50 Seiten Code einreichen, die den ersten und letzten Teil des Codes angemessen darstellen.
  • Wenn das gesamte Programm 50 Seiten oder weniger umfasst, müssen Sie den gesamten Quellcode übermitteln und angeben, dass die übermittelte Version der vollständige Quellcode ist.
  • Für beide Optionen müssen Sie eine Kopie des Copyright-Hinweises und der Seite mit der Version einreichen, die Sie registrieren möchten.

Für Computersoftware-Copyright-Codes mit Geschäftsgeheimnissen

Wenn der Quellcode ein Geschäftsgeheimnis enthält, müssen Sie dem U.S. Copyright Office schriftlich mitteilen, dass der Code ein Geschäftsgeheimnis enthält. Senden Sie den Codeabschnitt für die Version, die Sie registrieren möchten, mit einer der folgenden Optionen:

  • 1 Kopie der ersten 10 Seiten und der letzten 10 Seiten, ohne den Code zu verdecken;
  • 1 Kopie der ersten 25 Seiten und der letzten 25 Seiten, wobei die Teile des Codes, die Geschäftsgeheimnisse enthalten, gesperrt sein müssen, vorausgesetzt, dass die gesperrten Teile weniger als 50 % des gesamten Codes ausmachen;
  • 1 Kopie der ersten 25 Seiten und der letzten 25 Seiten und 10 oder mehr aufeinanderfolgender Seiten Quellcode, ohne den Quellcode zu beschädigen;
  • Wenn der Quellcode des gesamten Programms weniger als 50 Seiten umfasst, müssen Sie eine Kopie des gesamten Codes bereitstellen und können den Code, der Geschäftsgeheimnisse enthält, sperren, vorausgesetzt, dass der gesperrte Teil weniger als 50 % der Anzahlung beträgt; oder
  • Wenn der Quellcode keinen genauen Anfang, keine Mitte und kein Ende hat, müssen Sie die Seiten 20 bis 50 einreichen, die den ersten und letzten Teil des Codes angemessen darstellen.
  • Unabhängig davon, welche Option Sie wählen, müssen Sie eine Kopie des Copyright-Hinweises und der Seite mit der Version einreichen, die Sie registrieren möchten.

Das U.S. Copyright Office setzt diese Regeln hinsichtlich der Einreichung von Quellcode, der Geschäftsgeheimnisse enthält, strikt durch. Das US-amerikanische Copyright Office lehnt Kopien ab, die den Redaktionsstandards nicht entsprechen. Insbesondere muss der verborgene Teil des Quellcodes proportional kleiner sein als der unverschlüsselte Teil, und der unverschlüsselte Teil muss einen erheblichen Anteil urheberrechtlich geschützter Ausdrücke enthalten.

Abgeleitetes Computersoftware-Urheberrecht

Ein Antragsteller kann ein abgeleitetes Computerprogramm einreichen, solange der darin enthaltene Code originell ist und sich ausreichend von bereits vorhandenem Code unterscheidet, um das abgeleitete Programm als Originalwerk zu qualifizieren. Kleinere Änderungen oder Überarbeitungen des bereits vorhandenen Codes oder Änderungen oder Überarbeitungen des Codes, die ausschließlich auf der Funktionalität der Hardware beruhen, erfüllen diese Anforderung nicht. Die Registrierung eines abgeleiteten Computersoftware-Urheberrechtprogramms deckt neues oder geändertes Material ab, das der Autor zum Werk beiträgt. Er umfasst keinen Code, der zuvor veröffentlicht oder registriert wurde oder der gemeinfrei sein könnte, und auch keinen Code, der ganz oder teilweise Eigentum eines Dritten ist.

Wenn Sie ein abgeleitetes Computersoftware-Urheberrechtprogramm registrieren möchten, müssen Sie den Quellcode auf folgende Weise einreichen:

  • Wenn der neue oder überarbeitete Code im gesamten Programmcode enthalten ist, müssen die ersten 25 Seiten und die letzten 25 Seiten des gesamten Quellcodeprogramms eingereicht werden.
  • Wenn das neue oder überarbeitete Material nicht auf den ersten oder letzten 25 Seiten des Quellcodes erscheint, reichen Sie beliebige 50 Seiten des Quellcodes ein, die das neue oder überarbeitete Material enthalten.
  • Wenn der Quellcode Geschäftsgeheimnisse enthält, können Sie Teile des Programmcodes gemäß den Regeln für Quellcode, der Geschäftsgeheimnisse enthält, übermitteln.
  • Unabhängig davon, welche Option Sie wählen, müssen Sie eine Kopie des Copyright-Hinweises und der Seite mit der Version einreichen, die Sie registrieren möchten.

CD-ROM-Computerprogramme

Wenn der urheberrechtlich geschützte Programmcode der Computersoftware auf einer CD-ROM fixiert ist, muss eine vollständige Kopie der gesamten CD-ROM eingereicht werden, einschließlich aller Anleitungsmaterialien für das Programm. Die Übermittlung des Quellcodes erfolgt im oben beschriebenen Format.

Computerbildschirm mit Programmcode

Ein urheberrechtlich geschütztes Computersoftwareprogramm und die von ihm erzeugten Bildschirmanzeigen werden im Allgemeinen als dieselbe Software betrachtet. Liegen die Urheberrechte am Programmcode und an den Bildschirmanzeigen beim selben Urheberrechtsinhaber, können das Programm und alle zugehörigen Bildschirmanzeigen im selben Programm registriert werden. Liegen die Urheberrechte am Programmcode allerdings bei unterschiedlichen Rechteinhabern, muss die Bildschirmdarstellung in einer gesonderten Anmeldung registriert und eingereicht werden.

Um sowohl Programmcode als auch Bildschirmanzeigen desselben Urheberrechtsinhabers zu registrieren, müssen Sie beim Ausfüllen des Formulars „Erstellt vom Autor“ das Kästchen „Computerprogramm“ ankreuzen. Für die Bildschirmanzeigen müssen Sie keine separate Erklärung abgeben. Die Anmeldung eines urheberrechtlich geschützten Computersoftware-Programmcodes umfasst die urheberrechtlich geschützten Ausdrücke im Programmcode und alle von ihm generierten Bildschirmanzeigen, selbst wenn die Anmeldung die Bildschirmanzeigen nicht ausdrücklich erwähnt und keine Kopien der Bildschirmanzeigen eingereicht werden. Wenn Sie in Ihrer Anwendung ausdrücklich die Anzeige von Bildschirmen anfordern, müssen Sie repräsentativen Beispielcode für diese Bildschirmanzeigen übermitteln.

Bedienungsanleitung

Der Urheberrechtsinhaber kann außerdem eine Liste mit Benutzerhandbüchern, Bedienungsanleitungen, Flussdiagrammen und anderen Entwicklungs- und Betriebsdokumenten einreichen. Wenn sowohl das Programm als auch die Dokumentation dem gleichen Urheberrechtsinhaber gehören, kann nur ein Copyright angemeldet werden. Wenn der Code bereits zuvor veröffentlicht wurde, muss er gebündelt und erstmals als Ganzes der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Wenn das Programm und die Dokumentation separat vertrieben werden oder unterschiedliche Urheberrechtsinhaber haben, muss jede Version als separates Werk registriert werden.

Wenn Sie ein Benutzerhandbuch oder ein anderes Dokument einreichen, anstatt ein Computerprogramm zu registrieren, müssen Sie, sofern das Dokument veröffentlicht wurde, 2 vollständige Kopien des Benutzerhandbuchs einreichen. Wenn es nicht veröffentlicht wurde, müssen Sie nur 1 vollständige Kopie einreichen (PDF-Datei oder Papierpost).

HTML-Format (Hypertext Markup Language)

HTML oder Hypertext Markup Language ist eine standardisierte Auszeichnungssprache für die Gestaltung von Websites. Das Copyright Office war der Ansicht, dass HTML kein Quellcode sei, da HTML nicht als Computerprogramm eingereicht werden könne. Der Quellcode wird normalerweise von Menschen in einer Computerprogrammiersprache wie Java, C oder C++ geschrieben, während HTML normalerweise automatisch von einer Website-Designsoftware generiert wird. Wenn HTML von Menschen geschrieben und nicht mit einem Website-Designprogramm erstellt wurde und ein ausreichendes Maß an kreativem Ausdruck enthält, kann HTML als Computersoftware-Urheberrecht registriert werden. Für die Einreichung eines HTML-Programms muss eine vollständige Kopie des Computerprogrammcodes eingereicht werden.

Videospiele

Videospiele bestehen normalerweise aus zwei Hauptelementen: dem audiovisuellen Material, das auf dem Bildschirm erscheint, und dem Computerprogramm, das das Spiel ausführt. Wenn die Urheberrechte am Computerprogrammcode und am audiovisuellen Material demselben Urheberrechtsinhaber gehören, können das audiovisuelle Material und das Betriebsprogramm des Videospiels als derselbe Computerprogrammcode registriert werden. Im Falle einer Veröffentlichung muss es als Ganzes eingereicht werden. Wenn der Programmcode und die audiovisuellen Materialien getrennt veröffentlicht werden oder unterschiedliche Urheberrechtsinhaber haben, muss jedes Element als separates Programm eingereicht werden.

Wenn das elektronische Spiel auf einer CD-ROM fixiert ist, müssen Sie eine komplette CD-ROM inklusive aller Bedienungsanleitungen einschicken. Wenn das Videospiel nicht auf einer CD-ROM fixiert ist, müssen Sie einen repräsentativen Ausschnitt der audiovisuellen Elemente des Videospiels, beispielsweise ein Foto, und eine kurze schriftliche Beschreibung des Spiels einreichen.

Anwendung mit Kopie des Objektcodes

Das U.S. Copyright Office empfiehlt dringend, dass Sie zusammen mit Ihrem Urheberrechtsantrag eine Kopie Ihres Quellcodes einreichen. Kopien können im Objektcode eines Computerprogramms eingereicht werden, die Berechtigung zum Urheberrecht unterliegt jedoch der Verdachtsregel des U.S. Copyright Office.

Wird eine Kopie des Objektcodes eingereicht, muss der Urheberrechtsinhaber schriftlich erklären, dass der Objektcode urheberrechtlich geschützte Urheberschaft enthält und eine Registrierung nach der Verdächtigungsregel beantragen. Wenn der Objektcode den Copyright-Vermerk des Programms enthält, muss dieser Vermerk im Code enthalten sein. Die Aussage sollte unterstrichen oder hervorgehoben und in für den Prüfer verständlichen Worten und Zahlen dargestellt werden.

Das U.S. Copyright Office überprüft den Objektcode, um festzustellen, ob er die formalen und rechtlichen Anforderungen erfüllt. Allerdings trifft das U.S. Copyright Office keine Entscheidungen über die Urheberrechtsfähigkeit von Objektcode. Die US-amerikanische Urheberrechtsbehörde hingegen akzeptiert stillschweigend die Behauptung des Antragstellers, dass der Objektcode urheberrechtlich geschützte Urheberschaft enthalte, und erhebt auf Grundlage der „Rule of Doubt“ (dt.: Zweifelsregel) Klage gegen das Programm.

Sonderwünsche bezüglich Kopien

Das U.S. Copyright Office gewährt unter entsprechenden Umständen Erleichterung durch die Registrierung bestimmter Codes. Wenn der Quellcode für eine Version eines Computerprogramms nicht mehr verfügbar ist, kann diese Version dennoch registriert werden, wenn ein wesentlicher Teil des Codes in einer früheren oder späteren Version desselben Programms erscheint.

Alle Anträge auf außerordentliche Hilfe müssen schriftlich erfolgen. Der Urheberrechtsinhaber muss die genauen Gründe darlegen, warum die Version des Quellcodes, die er registrieren möchte, nicht eingereicht werden kann, und muss den Prozentsatz früherer oder späterer Versionen desselben Programms angeben, in denen der Code vorkommt. Darüber hinaus muss der Urheberrechtsinhaber einen Teil des Codes der anderen Version einreichen, wobei die Kopie mindestens einen Teil der Version enthalten muss, die er registrieren möchte.

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