20 Jahre
Koreanisches Amt für gewerbliches Eigentum
Englisch: Korea Intellectual Property Office, Abkürzung: KIPO
Website: Koreanisches Amt für geistiges Eigentum (kipo.go.kr)
Suche nach koreanischen Erfindungspatenten: Integrierte Suche < SUCHE - KIPRIS-Suchdienst für Patentinformationen
NEIN
20 Jahre, für Pestizide oder Arzneimittel kann der Schutz auf 25 Jahre verlängert werden.
Koreanisches Amt für gewerbliches Eigentum
Englisch: Korea Intellectual Property Office, Abkürzung: KIPO
Website: Koreanisches Amt für geistiges Eigentum (kipo.go.kr)
Patentrecherche für koreanische Gebrauchsmuster: Integrierte Recherche < SUCHE - KIPRIS-Suchdienst für Patentinformationen
Einreichungssprache: Koreanisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeglaubigungsdokument und seine koreanische Übersetzung
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
1-2 Jahre
10 Jahre
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller muss die Zulassungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten und gleichzeitig die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird jährlich ab dem vierten Jahr nach dem Anmeldetag entrichtet Die Höhe der Jahresgebühr richtet sich nach der Anzahl der Ansprüche und kann auch entrichtet werden. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb der 6-monatigen Säumnisfrist nach Fälligkeit gezahlt werden, jedoch ist gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 200 % zu entrichten.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller muss die Zulassungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten und gleichzeitig die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird jährlich ab dem vierten Jahr nach dem Anmeldetag entrichtet, und die Höhe der Jahresgebühr hängt von der Anzahl der Ansprüche ab. Es können auch Jahresgebühren gezahlt werden. Ist die Jahresgebühr überfällig, kann sie innerhalb der 6-monatigen Nachfrist nach Fälligkeit gezahlt werden, jedoch ist gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 18 % zu entrichten.