Fragen und Antworten zur Ermäßigung der Gebühr für Patentanmeldungen in China

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Seit 2016 hat China eine Reduzierungs- und Befreiungspolitik eingeführt, die für chinesische Patentanmelder von Vorteil ist und darauf abzielt, Chinas Patententwicklung besser zu unterstützen und die Belastung chinesischer kleiner und mittlerer Unternehmen und Einzelpersonen durch die Aufrechterhaltung von Patenten zu verringern.

F: Was ist eine Ermäßigung der Patentgebühr?

  • A: Die Ermäßigung der Patentgebühren ist eine vom Staat umgesetzte Vorzugspolitik zur Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung und zur Unterstützung wissenschaftlicher und technologischer Innovationen sowie zur Verringerung der Belastung für Unternehmen und Einzelpersonen, die die Bedingungen der „Methode zur Ermäßigung der Patentgebühren“ erfüllen „kann sich beim Nationalen Patent bewerben, Materialien beim Büro einreichen und eine Ermäßigung der Patentgebühr beantragen.

F: Welche Patentgebühren können gesenkt werden?

  • A: 1) Anmeldegebühr (ohne Druckgebühr für Veröffentlichungen und Anmeldezuschlag)
    • 2) Sachprüfungsgebühr für Erfindungspatentanmeldungen
    • 3) Jährliche Gebühren innerhalb von zehn Jahren ab dem Jahr der Erteilung des Patentrechts
    • 4) Gebühr für die erneute Prüfung Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Gebührenermäßigung gleichzeitig mit der Einreichung der Patentanmeldung gestellt wird und die oben genannte Gebührenermäßigung gleichzeitig beantragt werden kann. Nach Einreichung einer Patentanmeldung können Sie mit Ausnahme der Anmeldegebühr nur eine Ermäßigung der Gebühren beantragen, die noch nicht abgelaufen sind, und der Antrag sollte spätestens zweieinhalb Monate vor Ablauf der entsprechenden Gebührenzahlungsfrist gestellt werden und a Es muss eine Genehmigungsmitteilung zur Gebührenermäßigung vorliegen.

F: Wie hoch ist der Anteil der Zahlungskürzung?

  • A: Handelt es sich bei dem Patentanmelder oder Patentinhaber um eine Einzelperson oder eine Einheit, beträgt der Zahlungsermäßigungssatz 85 %.
    • Wenn zwei oder mehr Personen oder Einheiten gemeinsame Patentanmelder oder gemeinsame Patentinhaber sind, beträgt der Zahlungsminderungssatz 70 %.

F: Welche Patentanmelder oder Patentinhaber können eine Ermäßigung der Patentgebühr beantragen?

  • A: Wenn ein Patentanmelder oder Patentinhaber eine der folgenden Bedingungen erfüllt, kann er oder sie eine Gebührenermäßigung beantragen:
    • 1) Personen, deren durchschnittliches Monatseinkommen im Vorjahr weniger als 5.000 Yuan (60.000 Yuan pro Jahr) betrug;
    • 2) Unternehmen, deren steuerpflichtiges Einkommen im Vorjahr weniger als 1 Million Yuan betrug;
    • 3) Öffentliche Institutionen, soziale Gruppen und gemeinnützige wissenschaftliche Forschungseinrichtungen.
    • 4) Wenn zwei oder mehr Einzelpersonen oder Einheiten gemeinsame Patentanmelder oder gemeinsame Patentinhaber sind, müssen sie die Bestimmungen des ersten bzw. zweiten Punktes einhalten.

F: Wie sollten qualifizierte Patentanmelder oder Patentinhaber eine Ermäßigung der Patentgebühr beantragen?

  • A: Erst einreichen, dann anfordern. Um eine Ermäßigung der Patentgebühr zu beantragen, müssen Sie die Gebührenermäßigung zunächst im Patentgeschäftsverarbeitungssystem des Staatlichen Amtes für geistiges Eigentum einreichen. Nach erfolgter Registrierung wird sie innerhalb eines Kalenderjahres wirksam. In diesem Jahr kann der Anmelder bzw. Patentinhaber gemäß den „Maßnahmen zur Ermäßigung der Patentgebühren“ in den Genuss einer entsprechenden Ermäßigung der Patentgebühren kommen. Gleichzeitig müssen Sie bedenken, dass diese Einreichung jedes Jahr im Patentgeschäftsverarbeitungssystem erfolgen muss, da Sie sonst in diesem Jahr nicht in den Genuss der Gebührenermäßigung und -befreiung für Patentanmeldungen kommen können.

F: Wie kann ich mich im Servicesystem für Patentangelegenheiten für eine Gebührenermäßigung anmelden?

  • A: 1) Melden Sie sich auf der Website https://cponline.cnipa.gov.cn/ an, füllen Sie die Registrierungsinformationen zur Gebührenermäßigung aus und senden Sie sie online ab.
    • 2) Bei der Einreichung hochzuladende Materialien:
      • Unternehmensregistrierung:
        • ①Kopie des Gewerbescheins (mit Siegel)
        • ② Eine Kopie der jährlichen Körperschaftsteuererklärung für das Vorjahr (mit amtlichem Siegel); während des Abrechnungszeitraums muss das Unternehmen eine Kopie der jährlichen Körperschaftsteuererklärung für das Vorjahr (mit amtlichem Siegel) einreichen.
      • Persönliche Einreichung:
        • ①Identitätsnachweis
        • ② Persönliche Einkommensbescheinigung für das Vorjahr, ausgestellt von der Einheit (mit Dienstsiegel)
        • Wenn Sie keinen festen Arbeitsplatz haben, müssen Sie eine Bescheinigung über finanzielle Schwierigkeiten vorlegen, die von der Abteilung für Zivilangelegenheiten auf Kreisebene oder der Gemeindeverwaltung (Unterbezirksamt) des Ortes ausgestellt wird, an dem der Haushalt registriert ist oder der seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
        • Teilweise verlangen Patentämter auch die Vorlage von Sozialversicherungsbescheinigungen und Gehaltsabrechnungen.
    • 3) Wer sich nach der Prüfung als qualifiziert erweist, kann beim Staatlichen Amt für geistiges Eigentum einen Antrag auf Gebührenermäßigung stellen
    • 4) Schlägt die Einreichung fehl oder erlischt die Frist nach Ablauf der Frist, kann sich der Antragsteller einer Gebührenermäßigung erneut anmelden.

F: Wie kann ich nach bestandenem Antrag auf Gebührenermäßigung einen Antrag auf Gebührenermäßigung beim staatlichen Amt für geistiges Eigentum einreichen?

  • A: Wenn der Anmelder bei der Einreichung einer Patentanmeldung eine Gebührenermäßigung beantragt, muss er im Antragsformular für die Patentanmeldung nur „Antrag auf Gebührenermäßigung und Einreichung der Qualifikation zur Gebührenermäßigung“ ankreuzen;
    • Wenn der Anmelder oder Patentinhaber nach dem Anmeldetag eine Gebührenermäßigung beantragt, muss er einen „Antrag auf Gebührenermäßigung (gilt für Einreichungen nach dem Anmeldetag)“ einreichen.

F: Gibt es weitere Vorsichtsmaßnahmen?

  • A: Da der Antrag auf Gebührenermäßigung nur für ein Kalenderjahr nach der Qualifizierung gültig ist, muss der Anmelder oder Patentinhaber jedes Jahr einen Antrag auf Gebührenermäßigung stellen, wenn er oder sie die Voraussetzungen für eine Gebührenermäßigung erfüllt. Der Anmelder oder Patentinhaber muss beim Antrag auf Gebührenermäßigung das Jahr der Vorab-Gebührenermäßigung auswählen. Im letzten Quartal eines jeden Jahres wird das Anmeldefenster für das nächste Jahr ab dem 1. Oktober geöffnet.

F: Müssen für dasselbe Patent jedes Jahr Anträge auf Gebührenermäßigung eingereicht werden?

  • A: Solange bei einem Patent oder einer Patentanmeldung ein Antrag auf Gebührenermäßigung gestellt wird und innerhalb des gültigen Jahres, in dem die Einreichung der Gebührenermäßigung zulässig ist, eine Mitteilung über die Genehmigung der Gebührenermäßigung eingeht, können die nachfolgenden damit verbundenen Gebühren des Falles gesenkt werden. und es ist nicht erforderlich, jedes Jahr einen Antrag auf einmalige Gebührenermäßigung einzureichen.

F: Das Patent wird von Unternehmen A auf Unternehmen B übertragen. Unternehmen B hat im selben Jahr eine Gebührenermäßigung und -befreiung beantragt, und die gezahlte Patentgebühr erfolgt nach der Befreiung. Muss es in Zukunft jedes Jahr eine Gebührenermäßigung und -befreiung beantragen? ? Oder muss es nur einmal eingereicht werden?

  • A: Für dieselbe Patentanmeldung muss der Anmelder diese nur einmal einreichen und einmal einen Antrag auf Gebührenermäßigung stellen. Ein Patentanmelder oder Patentinhaber kann nur eine Ermäßigung von Gebühren beantragen, die noch nicht abgelaufen sind. Ein Antrag auf Ermäßigung der Anmeldegebühren sollte gleichzeitig mit der Patentanmeldung gestellt werden. Ein Antrag auf Ermäßigung anderer Gebühren kann gleichzeitig mit der Patentanmeldung oder zweieinhalb Monate vor Ablauf der entsprechenden Gebührenzahlung gestellt werden Zeitraum. Wird ein Antrag auf Zahlungskürzung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist gestellt, erfolgt keine Kürzung der Zahlung.

F: Muss der Antrag auf Ermäßigung der Patentgebühr geändert werden, wenn der Anmelder seinen Namen ändert? Wie ändern?

  • A: Für qualifizierte Anmeldeinformationen können Sie, wenn sich der Name des Anmelders ändert, das Modul für die Einreichung von Patentgebührenermäßigungen im Servicesystem für Patentangelegenheiten aufrufen, den Datensatz auswählen, der eine Namensänderung erfordert, und auf „Namensänderung“ klicken, um fortzufahren.
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