Die neue europäische Designverordnung („EU-Designverordnung“) tritt am 1. Mai 2025 in Kraft und führt eine neue Terminologie, wesentliche Änderungen der jährlichen Gebührenzeiträume und Gebühren sowie eine neue Nachfrist für überfällige Jahresgebühren ein.
Bisher war die jährliche Gebühr für eingetragene EU-Designs am Ende des Monats nach dem Anmeldetag fällig. Nach den neuen Regeln wird die Jahresgebühr für EU-Designs von nun an jedoch pünktlich zum Fälligkeitstag fällig und die Nachfrist von sechs Monaten beginnt unmittelbar am Tag nach dem Fälligkeitstag.
- Für Designs, die vor dem 1. Mai 2025 eingereicht werden, gilt zur Bestimmung der jährlichen Gebührenfristen und Nachfristen noch das alte System. Wird beispielsweise am 15. April 2020 ein EU-Design angemeldet, müssen die Jahresgebühren zwischen dem 1. November 2024 und dem 30. April 2025 bezahlt werden, wobei eine Nachfrist vom 1. Mai bis zum 31. Oktober 2025 besteht.
- Für Designs, die nach dem 1. Mai 2025 eingereicht werden, gilt zur Bestimmung des Jahresgebührentermins und der Nachfrist das neue System. Wird beispielsweise ein EU-Design am 23. November 2020 angemeldet und läuft seine Gültigkeitsdauer am 23. November 2025 ab, müssen die Jahresgebühren zwischen dem 24. Mai 2025 und dem 23. November 2025 bezahlt werden, wobei eine Nachfrist vom 24. November bis zum 23. Mai 2026 besteht.
Die jährliche Designgebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Designanmeldung:
- Für Anträge auf Erneuerung der Jahresgebühr vor dem 1. Mai 2025 gilt noch die alte Gebührenordnung.
- Für Anträge auf Verlängerung der Jahresgebühr, die am oder nach dem 1. Mai 2025 eingehen, gilt die neue Gebührenordnung unabhängig von der Zahlungsmethode oder der Zahlungsbearbeitungszeit.
Im Rahmen der neuen Verlängerungsfrist können Patentinhaber wählen, ob sie ihre Designs vor oder nach dem Inkrafttreten der neuen Regeln (1. Mai 2025) verlängern möchten, um in den Genuss der günstigsten Gebühren zu kommen. Eine Bezahlung der Jahresgebühren ist nur innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der Designeintragung möglich.
Für Designs vor dem 1. Mai 2025 betragen die jährlichen Gebühren:
- 1. Jahresgebühr, 6. bis 10. Jahresgebühr, je Motiv: 90 EUR
- 2. Jahresgebühr, 11. bis 15. Jahr, je Design: 120 EUR
- 3. Jahresgebühr, 16. bis 20. Jahresgebühr, je Design: 150 Euro
- 4. Jahresgebühr, 21. bis 25. Jahresgebühr, je Design: 180 EUR
Die Jahresgebühren für Designs, die nach dem 1. Mai 2025 eingereicht werden, betragen:
- 1. Jahresgebühr, 6. bis 10. Jahresgebühr, je Motiv: 150 Euro
- 2. Jahresgebühr, 11. bis 15. Jahr, je Design: 250 Euro
- 3. Jahresgebühr, 16. bis 20. Jahresgebühr, je Design: 400 Euro
- 4. Jahresgebühr, 21. bis 25. Jahresgebühr, je Design: 700 Euro
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